Diese Kosthäuser bestanden aus mehreren kleinen Wohnungen und lagen in unmittelbarer Nähe der Fabrik und der Fabrikantenvilla.
Die Bewohner eines Kosthauses waren ihrem Fabrikanten weitgehend schutzlos ausgesetzt. Der Patron konnte beispielsweise die Mietzinsen senken, je mehr Personen einer Familie in seiner Fabrik arbeiteten, was die Berufswahl der Kinder aus einer ohnehin schon armen Familie stark einschränkte. Ausserdem behielt sich der Fabrikant das Recht vor, nach eigenem Gutdünken weitere Kostgänger in einer bereits vermieteten Wohnung einzuquartieren.
Die Platzverhältnisse im Kosthaus waren äusserst bescheiden. Familien schliefen häufig zu zweit oder gar zu dritt im gleichen Bett. Fliessendes Wasser gab es meist noch nicht. Fürs Waschen und Kochen war der Gang zum Brunnen unumgänglich. Die Wohnungen verfügten jedoch über ein kleines Stück Land um Gemüse anzupflanzen.