Vom 10. bis am 24. August 2023 konnten Künstlerinnen, Produzenten, Songwriterinnen und Texter ihre Lieder für die Schweiz am Eurovision Song Contest 2024 im schwedischen Malmö einreichen. Herzlichen Dank für die vielen Einsendungen! Der Siegersong und die Künstlerin oder der Künstler werden schliesslich Anfang 2024 bekannt gegeben.
Die Bewerbungen sind nicht öffentlich zugänglich. Worauf bei den eingereichten Songs geachtet wird und welche Bestimmungen gelten, steht im Reglement, das es hier in fünf Sprachen zum Download gibt:
Schweizer ESC-Reglement 2024
Der Selektionsprozess
Wie in den Jahren zuvor wird der Schweizer Beitrag in einem mehrstufigen Selektionsprozess durch Publikums- und Fachjurys bestimmt. Neben einer Schweizer Zuschauendenjury bestimmen in mehreren Auswahlrunden neu auch internationale Publikumsjurys mit, wer die Schweiz mit welchem Song am Eurovision Song Contest vertritt.
Die Zuschauerjurys werden ergänzt durch eine 25-köpfige internationale Fachjury, die ihre Expertise als Mitglieder der jeweiligen Eurovision-Länderjurys schon unter Beweis gestellt haben.
Das Projekt Eurovision Song Contest 2024 realisieren SRF, RTS, RSI und RTR gemeinsam.