Der Tennisstar hat in der Lenzerheide zwei Luxus-Chalets bauen lassen. Doch das neue Anwesen hat ihm bisher nicht viel Freude bereitet: Seit eineinhalb Jahren muss sich Federer mit Nachbarschaftsklagen herumschlagen. Grund: Federer wollte sein Anwesen vor neugierigen Blicken schützen – mit einem zwei Meter hohen Zaun. Den zukünftigen Nachbarn passte das aber nicht – und sie kamen beim Verwaltungsgericht Graubünden mit Einsprachen durch.
Bundesgericht: Keine Beschwerde von Federer
Bis zum 24. Februar hätte Federer diesen Entschied ans Bundesgericht weiterziehen können. Das ist aber nicht geschehen, wie Andrea Bianchi, der Anwalt von Federers Nachbarn, in einer Medienmitteilung schreibt. «Wir wären vom Bundesgericht von einer allfälligen Beschwerde umgehend in Kenntnis gesetzt worden», so Bianchi.
Nun gibt es für Federer zwar keinen Blickschutz-Zaun. Dafür kann die Bergresidenz endlich fertiggestellt werden. Familienferien in den Bergen steht also nichts mehr im Wege – und einer angenehmeren Nachbarschaft auch nichts.