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Geschäft mit Weiterbildung: Das sind die Fallen
Aus Kassensturz vom 15.10.2013.
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Arbeit Geschäft mit Weiterbildung: Das sind die Fallen

Fünf Milliarden Franken geben Schweizer jährlich für Weiterbildung aus. Doch nicht immer lohnt sie sich. «Kassensturz» zeigt: Wer eine Weiterbildung abbricht, kann Böses erleben. Zudem gibt «Kassensturz» Tipps, worauf man beim Abschluss eines Vertrags achten muss.

Um sich den Traum vom eigenen Nagelstudio Traum erfüllen zu können, begann Isabella Kurmann eine eine Ausbildung bei der Kosmetik-Firma You Cosmetics. Für zwei Jahre Ausbildung bezahlte sie 5000 Franken.

Während dieser Zeit kann sie nach ihren Wünschen Nagelkosmetik-Seminare besuchen. Das eigene Studio schien nahe zu sein. Doch es kam anders.

Isabella Kurman bekam gesundheitliche Probleme Sie entwickelte eine Allergie. Beim Dermatologen stellte sich heraus, dass es eine Acrylat-Klebervergiftung war. Sie musste die Ausbildung abbrechen.

Zu diesem Zeitpunkt hatte sie erst die Hälfte der gesamten Kurskosten von 4990 Franken bezahlt. Sie bat die Schule ihr die zweite Hälfte zu erlassen.

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Ihre Frage zum Thema Weiterbildung haben hier drei Experten beantwortet. Das Protokoll.

«Ich hätte den Kurs ja gerne gemacht. Aber wegen meiner Allergie war das nicht mehr möglich», sagt Kurmann. Dass sie dann eine Rechnung über 2600 Franken bekam, war ein ziemlich herber Schlag für sie.

Die Schule verwies auf ihre Vertragsbestimmungen. Danach sei ein Rücktritt vom Vertrag mit Rückerstattung des Kursgeldes nur vor Kursbeginn möglich. «Kassensturz»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner muss das bestätigen: «Ein Anspruch auf Rückerstattung gibt es grundsätzlich nicht. Die Schule steht aber ebenfalls in der Pflicht.»

Die Chance auf eine Rückerstattung sei dann gut, wenn der Platz wieder besetzt werden kann. Oder besetzt werden könnte. Bei Frau Kurmann war das der Fall.

Nachdem sich «Kassensturz» eingeschaltet hatte, ist ihr die Schule entgegengekommen. Isabella Kurmann muss nicht mehr 2600 Franken, sondern nur noch 1600 bezahlen.

Kurs-Vertrag ist verpflichtend

Auch Doris Baumgartner und Tochter Anabel erlebten eine böse Überraschung, als sie einen Kursvertrag auflösen wollten. Ursprünglich wollte Anabel nach der 3. Sekundarklasse eine Lehre als Hochbauzeichnerin machen. Doch sie fand keine Lehrstelle und musste sich auf eine Alternative einstellen.

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«Espresso» und «Kassensturz» greifen Missstände in der Weiterbildungslandschaft auf und geben in einer Serie konkrete Tipps. Hier erfahren Sie mehr.

Der Plan B war: Doris Baumgartner unterzeichnet einen Vertrag für einen künstlerischen Vorkurs an der Schule für Kunst und Design. Doch es kam ganz anders: Anabel fand doch noch eine Lehrstelle.

Den Vertrag mit der Kunstschule wollte die Mutter nun auflösen. Obschon sie mehr als vier Monate vor Schulbeginn kündigte, verlangte die Schule die vollen Semestergebühren von 5200 Franken.

Gegenüber «Kassensturz» sagte die Schule, der Fall von Doris Baumgartner sei ein Einzelfall. Zudem habe die Schule bei Vertragsabschluss verschiedene Sonderwünsche berücksichtigt.

Was Doris Baumgartner etwas stutzig machte: Im Kursgeld waren auch die Kosten für Material, Infrastrukturleistungen der Schule und auch für eine zweiwöchige Studienreise enthalten. «Da haben wir uns natürlich gefragt, ob wir diese Posten wirklich auch zahlen müssen» sagt Doris Baumgartner.

Für Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner ist klar: «Zu bezahlen ist das Schulgeld. Sach- oder Materialkosten nicht, denn diese fallen bei einer Absage nicht an. Dazu kommt, dass sich die Schülerin sehr früh abgemeldet hat. Mehr als vier Monate vor Kursbeginn. In einem solchen Fall ist die Schule verpflichtet, den Kurs nochmals auszuschreiben. Kann der frei werdende Platz besetzt werden, muss die Schülerin gar nichts bezahlen», sagt die «Kassensturz»-Rechtsexpertin weiter.

Die Schule hat der Familie unterdessen die Sachkosten erlassen und ist ihr bei den Rücktrittsgebühren entgegen gekommen. Die Schulleitung schreibt «Kassensturz»: «Die pauschale Festsetzung der Rücktrittsgebühren entspricht der herrschenden Rechtslehre und einem Teil der Rechtssprechung. Material und Reisespesen sind im Schulgeld enthalten, damit die Gesamtkosten von Anfang an ersichtlich sind. Um den Interpretationsspielraum einzuschränken werden wir die Spesen wieder separat ausweisen und von den Rücktrittsgebühren abziehen.»

Schule verkauft den teureren Kurs

Ähnliche Erfahrungen mit einem Kurs-Vertrag machte Maya Georgieva. Sie war gelernte Verkäuferin, doch die tägliche Arbeit war ihr zu wenig herausfordernd. Gleich nach der Lehre suchte sie deshalb eine Möglichkeit zur Weiterbildung.

Weil sie das Personalwesen spannend fand, wollte sie an der Schule Benedict den Kurs zur Personalassistentin besuchen und ging zu einem Beratungsgespräch. Benedict empfahl ihr stattdessen die teurere Ausbildung zur Diplom-Kauffrau. Die Schule sagt dazu gegenüber «Kassensturz», dass die Verkäuferin alle Voraussetzungen für den Kurs mitgebracht habe.

Das wunderte Georgieva: «Diese Anforderungen hab ich gar nicht erfüllt. Es war ziemlich happig, diese Ausbildung. Und mit 19 Jahren hatte ich die Erfahrung noch gar nicht, die man eigentlich bräuchte.» Sie begann den Kaderkurs zur Diplom-Fachfrau dennoch. Und bezahlte 6200 Franken dafür.

Schule hält Diplom zurück

Doch dann stellte sich heraus: Maya Georgieva war von dieser Ausbildung überfordert. Sie wechselte deshalb nach einem halben Jahr in den Kurs zur Personalassistentin. Kostenpunkt: 3450 Franken.

Georgieva rechnete damit, dass ihr Benedict die Differenz zurückzahlt. Doch die Schule winkt ab. Für neue Lehrmittel verlangte sie von der Schülerin sogar noch zusätzlich 500 Franken. Als Georgieva sich weigert, hält die Schule das Diplom zurück. «Obwohl ich die Ausbildung zur Personalassistentin erfolgreich bestanden habe.»

Unglaublich: Fast zwei Jahre muss Maya Georgieva auf ihr Diplom warten. Erst als sich «Kassensturz» einschaltet, reagiert die Schule. Sie verzichtet auf die 500 Franken und schickt Maya Georgieva das verdiente Diplom zu.

Benedict sagt dazu, es sei ein Fehler passiert. Diplome dürften nicht zurückbehalten werden.

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