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Besonderer Schutz für Nachtarbeiter
Aus Espresso vom 15.07.2021. Bild: Keystone
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Bestimmungen zur Nachtarbeit Arbeiten, wenn andere schlafen: Das sind Ihre Rechte

Für Nachtarbeit gibt es Zuschläge und medizinische Betreuung. Zur Nachtarbeit zwingen kann man Angestellte aber nicht.

Die wichtigsten Punkte kurz erklärt:

  • Arbeiten während der Nacht schadet nachweislich der Gesundheit. Aus diesem Grunde ist Nachtarbeit zwischen 23 und 6 Uhr grundsätzlich verboten.
  • Für bestimmte Branchen oder Berufe gelten Ausnahmen. Ausgenommen von Ausnahmen muss ein Arbeitgeber eine Bewilligung einholen, wenn er Angestellte während der Nacht einsetzen will.
  • Angestellte müssen einverstanden sein, dass sie nachts eingesetzt werden. Es kann also niemand zur Nachtarbeit gezwungen werden.
  • Wer dauernd oder mindestens 25 Nächte pro Jahr Nachtarbeit leistet, hat Anspruch auf einen Zeitzuschlag von zehn Prozent. Nach 20 Stunden Nachtarbeit müssen einer Angestellten also 22 Stunden gutgeschrieben werden. Die Kompensation als Freizeit ist obligatorisch. Es wäre nicht zulässig, diesen Zuschlag mit dem Lohn zu vergüten.
  • Angestellte, die regelmässig nachts arbeiten, haben zudem Anspruch auf vom Arbeitgeber bezahlte ärztliche Kontrollen und Beratung. Bis zum Alter von 45 Jahren alle zwei Jahre, ab 45 Jahren jedes Jahr. Bei Angestellten in besonders gefährlichen oder belastenden Tätigkeiten wie zum Beispiel im Strassenbau, sind diese Untersuchungen obligatorisch. Ebenso wenn Angestellte ständig in der Nacht arbeiten, ohne Schichten mit Tagesarbeit.
  • Kann ein Angestellter aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtarbeit mehr leisten, muss ihm der Betrieb nach Möglichkeit einen Arbeitsplatz mit Tagesarbeit anbieten.
  • Wer gelegentlich, aber nicht regelmässig zur Nachtarbeit herangezogen wird, hat einen Lohnzuschlag von 25 Prozent zu Gute.
  • Betriebe sind verpflichtet, ihren nachts arbeitenden Angestellten Verpflegungs- und Ruhegelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Zudem sind sie für den Transport zum Arbeitsplatz und zurück verantwortlich.

Mehr zum Thema:

Merkblätter und Publikationen zur Nacht- und Sonntagsarbeit

Wissenswertes zum Zeitzuschlag bei regelmässiger Nachtarbeit

Regularien zu Untersuchungen und Beratung

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Espresso, 15.07.2021, 08:13 Uhr

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