Zum Inhalt springen
Audio
Arztrechnungen verjährt - kein Geld zurück
Aus Espresso vom 10.10.2016. Bild: key
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 41 Sekunden.

Versicherungen Arztrechnungen verjährt - kein Geld zurück

Dreimal schickte ein Espresso-Hörer Arztrechnungen der Krankenkasse Groupe Mutuel. Er fragte mehrmals bei der Kasse nach, wann die Leistungen endlich bezahlt würden. Immer erhielt er die Antwort, die Belege seien nicht angekommen. Nun sind seine Forderungen verjährt.

Ende 2013 bis Mitte 2014 war der Espresso-Hörer bei einem Arzt in Behandlung, der ihn auch mit Komplementärmedizin behandelte. «Da ich eine Franchise von 2500 Franken habe, legte ich die Rechnungen in ein Sichtmäppli und vergass sie in der Schublade. Das war ein Fehler.»

Was der Hörer nicht wusste: Bei Leistungen aus der Zusatzversicherung wird keine Franchise erhoben und sie verjähren bereits nach zwei Jahren. In der Grundversicherung sind es 5 Jahre.

Im Juni 2015 fiel ihm das Sichtmäppli mit den Arztrechnungen wieder in die Hände und er schickte die Arztrechnungen der Groupe Mutuel ein. Dort hat der Hörer seine Zusatzversicherungen. «Als ich mehrere Wochen lang nichts hörte, frage ich bei der Krankenkasse nach. Dort hiess es, die Unterlagen seien nicht angekommen.»

Er schickte die Belege Ende August 2015 ein zweites Mal ein. Anfang 2016 hiess es erneut, man habe die Belege nicht. Der Hörer schickte die Unterlagen im Juni 2016 zum dritten Mal per Mail und per Einschreiben.

Arztrechnungen sind verjährt

Endlich nach über einem Jahr verarbeitete die Groupe Mutuel die Arztrechnungen - mit negativen Folgen für den Kunden: «Die Groupe Mutuel schrieb mir, dass alle meine Forderungen verjährt seien. Ich konnte es kaum glauben.»

Tatsächlich verjähren Forderungen aus den Zusatzversicherungen nach 2 Jahren. Der Espresso-Hörer glaubt, dieses Verhalten habe bei der Groupe Mutuel System: «Ich habe auch von anderen Bekannten gehört, dass sie genau die gleichen Probleme mit der Groupe Mutuel hatten.»

Rechnungen zweimal nicht angekommen

Das Konsumentenmagazin «Espresso» konfrontiert die Groupe Mutuel mit den Vorwürfen. Mediensprecher Christian Feldhausen sagt, dass die Rechnungen erstmals im Juni 2016 bei der Groupe Mutuel eingetroffen seien.

Die Briefe vom Juni und August 15 hingegen seien nicht angekommen, weshalb kann Feldhausen nicht sagen: «Hätten uns die Rechnungen bereits im Juni 2015 vorgelegen, hätten wir sie zurückerstattet.»

Bei der Groupe Mutuel gebe es nur selten nachträgliche Reklamationen über eingesandte Rechnungen. «Einmal bei uns eingetroffen, werden alle Rechnungen medizinischer Leistungen gescannt. Ab dann ist jeder Arbeitsschritt nachvollziehbar. Wir haben aufgrund dieses Falles interne Massnahmen ergriffen, um Ähnliches zu verhindern.»

Dem stellvertretenden Ombudsmann für Krankenversicherungen, Thomas Schmutz, ist kein ähnlicher Fall bekannt: «Es kommt hin und wieder vor, dass Belege bei den Kassen untergehen oder in einem falschen Fach landen.» Dass das «Belege verlieren» System haben könnte, glaubt Thomas Schmutz nicht.

Er empfiehlt den Versicherten, die Original-Belege immer zu kopieren, bevor sie sie einschickten. «Wenn man nach einem Monat nichts von der Kasse gehört hat, sollte man nachfragen - am besten per Mail. So hat man etwas Schriftliches in der Hand.»

Wie Thomas Schmutz sagt, sollten die Verjährungsfristen bei Grundversicherung und Zusatzversicherung auf 5 Jahre vereinheitlicht werden. Derzeit sei die Vernehmlassung in Gang.

Verschiedene Arten, Rechnungen einzureichen

Eine Umfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» zeigte, dass bei verschiedenen Krankenkassen Arztrechnungen unterschiedlich eingeschickt werden können. Der Postweg ist bei allen möglich. Verschiedene Kassen bieten aber auch Kundenportale oder Apps an, über welche die Rechnungen direkt online eingereicht werden können. Andere verlangen, dass man auf jede Rechnung eine Etikette klebt mit Name und Versicherungsnummer. Billigkassen wiederum verlangen häufig, dass der Kunde seine Belege sammelt, bis die Franchise erreicht ist und sie erst dann einschickt. Häufig muss dann auch noch mühsam ein Beiblatt ausgefüllt und mitgeschickt werden.

Meistgelesene Artikel