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Teurer Fehler von Groupe Mutuel: Kasse macht Basler zu St.Gallern
Aus Kassensturz vom 08.03.2016.
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Versicherungen Teurer Fehler von Groupe Mutuel: Kasse macht Basler zu St.Gallern

Versicherte bezahlen je nach Kanton unterschiedliche Prämien. Eine Basler Familie liess sich von einem Makler beraten und wechselte darauf die Kasse. Unbemerkt zahlte sie danach ein Jahr lang St.Galler Prämien. Nun verlangt Groupe Mutuel auf einen Schlag eine Nachzahlung von 5000 Franken

Vater Hansjörg Urech wollte für seine Frau und die drei Kinder die Kosten der Krankenversicherung optimieren. Er liess sich dabei von einem Versicherungsmakler beraten. «Der Makler empfahl uns zur Groupe Mutuel zu wechseln. Diese Kasse machte ein gutes Angebot, sowohl in den Leistungen als auch im Preis». Daraufhin bezahlte der Familienvater die Prämienrechungen fürs Jahr 2015, Monat für Monat, immer pünktlich.

Ausschnitt aus zusätzlicher Rechnung.
Legende: Fast 5000 Franken soll die Familie nachzahlen. SRF

Doch Ende letzten Jahres die böse Überraschung. Ehefrau Angela Urech wollte in einer Apotheke ein Medikament besorgen. Sie gab der Apothekerin die Versichertenkarte. Dabei stellte sich heraus, dass Urechs laut Karte einen Wohnort im Kanton St. Gallen haben. Angela Urech: «Es war mir unerklärlich, weshalb diese Adresse hinterlegt war.» Sie benachrichtigte ihre Kasse und korrigierte die Adresse. Daraufhin schickte Groupe Mutuel der Familie Urech eine zusätzliche Rechnung von knapp 5000 Franken. Hansjörg Urech: «Bei einer fünfköpfigen Familie sind die Krankenkassenprämien bereits ein grosser Budgetposten. Aber dann noch diese hohe Rechnung Ende Jahr, das ist happig!»

Was ist passiert? Familie Urech zahlte knapp ein Jahr lang unbemerkt statt die hohen Basler Prämien die viel tieferen Prämien aus dem Kanton St. Gallen. Nun fordert Groupe Mutuel das ausstehende Geld ein.

Der Grund: Groupe Mutuel hat Familie Urech unter einer Adresse im Kanton St. Gallen registriert. Der Basler Makler, der die Familie beraten hat, arbeitete für eine Firma im Kanton St. Gallen. Sämtliche Post der Familie Urech liess er über seine Firmenadresse laufen. In der Branche ungewöhnlich aber legal. Die Firma heisst Tranema und ist laut Handelsregister in Au gemeldet. Doch dort hängt bloss das Firmenschild. Die Firma hat weder einen Briefkasten noch eine Türklingel.

Tipps für die Beratung zu Hause

Sitzt der Versicherungsberater schon am Stubentisch und präsentiert eine Offerte, gilt es für einen Vertragsabschluss Folgendes zu beachten:
Unterschrift: Sich vom Makler, der nach Hause kommt, primär nur beraten lassen. Den konkreten Vertrag erst nach einer Zweitberatung in der Krankenkassen-Zweigstelle unterzeichnen. Die Unterschrift unter einen Versicherungsantrag ist immer bindend. Auch wenn der Versicherungsberater behauptet, es handle sich nur um eine unverbindliche Offerte.
Bedenkzeit: Oft sind Versicherungsberater schlecht ausgebildet. Die Angaben des Maklers deshalb kritisch hinterfragen und sich vor einem Kassenwechsel Bedenkzeit ausbedingen.
Bestätigung: Sich nicht auf mündliche Zusicherungen des Maklers einlassen, sondern immer eine schriftliche Bestätigung geben lassen.
Kopie: Der Makler soll vor dem Verlassen des Hauses eine Kopie des Versicherungsantrages abgeben. Diese Kopie kann auch selber angefertigt werden. So lassen sich nachträgliche Änderungen beweisen.
Splitting: Makler drängen oft auf den Abschluss einer Zusatzversicherung. Denken Sie daran, dass Sie Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Krankenkassen abschliessen können. Das heisst: Versicherte können problemlos nur die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung bei der alten Kasse lassen.

Dass Familie Urech knapp ein Jahr lang wegen dieser Post-Adresse auch die viel tieferen St. Galler-Prämien bezahlte, ist dem erfahrenen Makler nicht aufgefallen. Der Makler ist auch Präsident des Verbandes Schweizerischer Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler (VSVV). Im Internet wirbt der Verband unter anderem für Krankenkassenprämien mit «bestmöglichen Leistungen zu günstigen Konditionen». Gegenüber «Kassensturz» sagt der Versicherungsberater, er habe korrekt gehandelt. Man solle sich an die Krankenkasse wenden. Groupe Mutuel spricht von einem bedauerlichen Missverständnis. Mediensprecher Yves Seydoux gesteht ein: Die Administration habe einen Fehler gemacht. Bei einer Änderung der Korrespondenzadresse habe man zugleich eine Wohnsitzänderung vorgenommen. «Dies führte automatisch zu neuen Prämien», sagt Yves Seydoux.

Familie Urech versteht nicht, weshalb sie für diesen Fehler bezahlen muss. Es sei zudem auch nicht nachvollziehbar, weshalb der Makler diesen Fehler nicht bemerkt habe, obwohl dieser ja die Post für sie erledigt habe. «Am Schluss sind wir die Leidtragenden, das ist nicht fair», klagt der Familienvater.

Aus rechtlichen Gründen müsse Groupe Mutuel den geschuldeten Betrag in der Grundversicherung einfordern, sagt Yves Seydoux. Immerhin, die Krankenkasse schlägt eine Abzahlung in Raten vor und überlegt sich, ob sie auf die Prämiendifferenz in der Zusatzversicherung verzichten wird.

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