Das Wichtigste in Kürze
- Mehrere «Espresso»-Hörer fühlen sich von Telefonverkäufern der Auto Computer Börse Kunz bedrängt, überlistet und bedroht.
- Die Telefonverkäufer versuchen mit einer Überrumpelungs-Taktik Inserate-Pakete für den Verkauf von Autos und Motorräder unter die Leute bringen.
- Personen, die lediglich eine Offerte verlangten, erhielten gleich eine Rechnung. Zahlungsunwilligen droht man mit Mahnungen, Betreibungen und dem Gang vor Gericht.
- Für den Firmenchef zeigen die ihm von «Espresso» vorgelegten Fälle lediglich Missverständnisse auf. 2017 wurde er allerdings bereits einmal vom Seco abgemahnt.
Ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» hat auf einer Online-Plattform sein Motorrad inseriert. Als das Telefon klingelte, hoffte er auf einen Käufer. Es war jedoch ein Telefonverkäufer der Auto Computer Börse Kunz, der ihm vorschlug, das Motorrad für eine Pauschale 90 Franken auf sechs verschiedenen Plattformen zu inserieren. Der Hörer verlangte zunächst einmal eine Offerte. Stattdessen hatte er aber eine Rechnung über 98 Franken in der Post.
«Überrumpelt und übertölpelt»
Ähnliche Geschichten erzählen mehrere andere «Kunden» der Auto Computer Börse: Man habe ihnen einen falschen oder keinen Preis angegeben. Oder es sei nicht klar gewesen, dass sie am Telefon einen Vertrag abschliessen würden, beklagten sie sich. Man werde von den Anrufern «überrumpelt und übertölpelt».
Immerhin werden die Inserate auch wirklich geschaltet und zwar schon am selben oder nächsten Tag. Allerdings sei der Inhalt gespickt mit Fehlern und die Bildqualität schlecht, stellten verschiedene «Espresso»-Hörer fest.
Wer sich beschwert, stösst bei den Telefonverkäufern auf wenig Verständnis. Mehrere Betroffene schilderten, wie ihnen gesagt wurde, der Auftrag sei bereits ausgeführt und sie könnten nicht mehr vom Vertrag zurücktreten. Zudem wurde ihnen mit Aufnahmen des Verkaufsgesprächs, Mahnungen, Betreibungen und dem Gang vor Gericht gedroht. «Ich hatte noch nie ein so aggressives Telefongespräch», meint ein Hörer.
Firmenchef Kunz: «Allenfalls Missverständnisse»
«Espresso» bat Firmeninhaber Christoph Kunz um eine Stellungnahme zu den ruppigen Methoden seiner Telefonverkäufer. Nach Durchsicht der vorgelegten Fälle kommt dieser zum Schluss: «Ich bin der Meinung, dass alle diese Fälle allenfalls Missverständnisse aufzeigen, jedoch keinesfalls Belege für ein unseriöses Arbeiten unsererseits aufzeigen.» Seine Mitarbeitenden hätten klare Richtlinien, wie sie die Verkaufsgespräche zu führen hätten. Und die meisten seiner Kunden seien auch zufrieden.
Um Missverständnissen vorzubeugen, habe er nun Aufnahmegeräte beschafft, um die Telefongespräche aufzuzeichnen, sagt Kunz. Im Moment würden diese allerdings noch nicht überall richtig funktionieren. Christof Kunz will offensichtlich zeigen, dass er ein seriöses Geschäft betreibt. Er räumt aber ein, dass seine Telefonverkäufer externe Mitarbeitende und Unternehmen seien, die auf Provision arbeiten.
Geld gibt es für erfolgreiche Vertragsabschlüsse. Diese würden ihm jeweils zugestellt, sagt Kunz: «Ich muss mich darauf verlassen, dass es sich dabei um definitive, am Telefon erteilte Aufträge handelt.»
Auch das Seco hat schon interveniert
Wie die Meldungen auf der «Espresso»-Redaktion zeigen, ist dies nicht immer eindeutig. Auch die Konsumentensendung «A Bon Entendeur» des Westschweizer Fernsehens hat kürzlich über ähnliche Fälle berichtet. Kritik am Vorgehen der Auto Computer Börse Kunz findet sich auch in Internetforen.
Und vor allem hat das Staatssekretariat für Wirtschaft, Seco, die Firma aufgrund mehrerer Beschwerden im August 2017 abgemahnt. Mehrere Personen, die sich bei «Espresso» gemeldet haben, haben in den letzten Tagen ebenfalls beim Seco Beschwerde eingereicht.
Tipps im Umgang mit Telefonverkäufern:
- Lassen Sie sich auf kein Gespräch ein, wenn Sie nicht interessiert sind oder Ihnen der Anruf verdächtig vorkommt.
- Wenn Sie sich trotzdem in ein Gespräch verwickeln lassen, vermeiden Sie es, auf irgendwelche Fragen mit «Ja» zu antworten.
- Halten Sie sicherheitshalber während und am Ende des Gesprächs nochmals ausdrücklich fest, dass sie keinen Vertrag abschliessen und nichts bestellen wollen.
- Im Nachhinein können Sie auch vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen.
- Ein Sterneintrag im Telefonbuch soll unerwünschte Werbeanrufe verhindern. Sein Schutz ist jedoch nicht absolut.
Das Widerrufsrecht bei «Haustürgeschäften»
- Laut Gesetz könnten Konsumenten innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder per Mail von einem Vertrag zurücktreten.
- Das Recht gilt für Verträge zwischen einem kommerziellen Anbieter und einer Privatperson. Das Produkt oder die Dienstleistung muss dem privaten oder familiären Gebrauch dienen.
- Der Kunde kann widerrufen, wenn ihm das Produkt oder die Dienstleistung unerwartet zu Hause (unter der «Haustüre»), am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit, auf einer Werbefahrt oder am Telefon angeboten wurde.
- Die Leistung muss 100 Franken übersteigen.
- Kein Widerrufsrecht besteht, wenn ein Kunde den Verkäufer zu sich nach Hause eingeladen oder die Verkaufsverhandlungen ausdrücklich gewünscht oder gesucht hat (zum Beispiel auf einer Messe).