Bei komplizierten Rechtsgeschäften lässt man sich – wie «Espresso»-Hörer Rolf S. – mit Vorteil von einem Anwalt beraten. Bei einem Hausverkauf zum Beispiel oder bei einer Klage vor Gericht.
Anwälte dürfen Kostenvorschuss verlangen
Solche Prozesse können sich über Monate, manchmal sogar über Jahre hinziehen. Deshalb ist es üblich, dass Anwälte einen Kostenvorschuss verlangen, wenn sie ein Mandat übernehmen.
Die Standesregeln schreiben vor, dass ein Anwalt seinen Klienten zu Beginn der Beratung darüber informieren muss, welche Kosten und Risiken auf ihn zukommen. Verlangt der Anwalt einen Vorschuss, darf dieser nicht höher sein als die zu erwartenden Kosten.
Die Höhe des Honorars beträgt – je nach Art und Schwierigkeitsgrad des Falles – in der Regel zwischen 300 und 500 Franken pro Stunde. Jeder Anwalt ist verpflichtet, seinem Klienten eine detaillierte Aufstellung seiner Bemühungen und seiner Kosten zu erstellen. Bei längeren Mandaten muss er das regelmässig tun.
Verfahren können sich in die Länge ziehen
Ist der Kaufvertrag unterschrieben oder die Klage entschieden, so muss der Anwalt für seinen Klienten meist noch einzelne Aufgaben erledigen, sogenannte Abschlussarbeiten. Versicherungen und Banken informieren beispielsweise, die Urteilsbegründung studieren, Akten weiterleiten oder später eingehende Rechnungen. Solche Arbeiten können noch anfallen, wenn die Angelegenheit für den Klienten längst erledigt scheint.
Wie die Beratung, das Aktenstudium, das Verhandeln einer Lösung oder die Vertretung vor Gericht dürfen auch diese Abschlussarbeiten dem Klienten verrechnet werden. Dazu kommen Spesen wie Reisekosten, Porto und die Mehrwertsteuer. Nicht verrechnen darf der Anwalt einzig administrative Arbeiten. Diese sind im Honorar inbegriffen.
Klienten haben Anspruch auf detaillierte Rechnung
«Espresso»-Hörer Rolf S. kann also von seinem Anwalt eine detailliere Aufstellung verlangen und diese dann prüfen. Handelt es sich um notwendige Arbeiten und Spesen und stimmt die Höhe des vereinbarten Honorars, wird er die Rechnung bezahlen müssen.
Auch die so genannte Verjährungsfrist ist im Falle von Rolf S. noch nicht abgelaufen: Anwaltshonorare verjähren erst nach fünf Jahren. Trifft eine Rechnung nach Ablauf dieser Frist beim Klienten ein, muss dieser nichts mehr bezahlen. Die Forderung ist dann verjährt.
Tipps, wenn Sie einen Anwalt beauftragen möchten:
- Fragen Sie Ihren Anwalt beim Erstgespräch, welche Honorarkosten auf Sie zukommen und welche Risiken.
- Erkundigen Sie sich, ob der Anwalt Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet hat. Zum Beispiel, ob er in ähnlichen Fällen Prozesse vor Gericht geführt und gewonnen hat.
- Achten Sie darauf, dass der gewähnte Anwalt Mitglied im kantonalen Anwaltsverband ist.
- In vielen Fällen ist es sinnvoll, mit einem Anwalt ein Pauschalhonorar oder Kostendach zu vereinbaren.
- Sind Sie mit einer Rechnung oder der Höhe des Honorars nicht einverstanden, können Sie sich an den kantonalen Anwaltsverband wenden und die Rechnung prüfen lassen.