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«Darf man das?»: Das Trampolin unbeaufsichtigt lassen?
Aus Kassensturz vom 10.10.2017.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 28 Sekunden.

Darf man das? Darf man ein Trampolin unbeaufsichtigt herumstehen lassen?

Karla hat ein Trampolin im Garten aufgestellt. Kurz danach tummeln sich die Nachbarskinder darauf. Um möglichen Haftungsansprüchen entgegen zu wirken, stellt Karla ein Schild auf: «Jegliche Haftung wird abgelehnt». Darf Karla sich so ihrer Aufsichtspflicht entziehen? Darf man das?

Nein. Der Eigentümer haftet für das sorgfältige Instandhalten des Trampolins und die Sicherung sogenannter Gefahrenquellen. Das heisst, der Eigentümer des Trampolins ist verpflichtet, alle notwendigen Absicherungen vorzunehmen, um mögliche Unfälle zu verhindern. Die Kinder müssen beim Hüpfen zudem immer beaufsichtigt werden.

Das Gleiche gilt übrigens auch für Schwimmbecken und selbst errichtete Spielplätze.

So sind Sie auf der sicheren Seite

Dazu reicht es, wenn man das Trampolin mit einem Schloss abschliessen kann, solange niemand die Kinder beaufsichtigt beim Hüpfen. Auch sollte der Standort des Trampolins mit Bedacht gewählt werden. Eine Wiese ist einem Betonboden sicherlich vorzuziehen. Ein weiterer Tipp: Es ist von Vorteil ein gepolstertes Trampolin mit einem Schutznetz zu erwerben, um die Verletzungsgefahr beim Hüpfeneinzuschränken.

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Auflösung der SMS-Abstimmung, Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner und Sophie Freiburghaus, Publikumsmitarbeiterin Kassensturz
Aus Kassensturz vom 10.10.2017.
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Mehr dazu:

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Restultat der SMS-Abstimmung: 53% Ja, 47% Nein.
Legende: Das war knapp: So haben die Zuschauer abgestimmt. SRF

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