Nein. Adressierte, vorfrankierte Antwortcouverts dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Denn: Bei den sogenannten «Geschäftsantwortsendungen» bezahlen Firmen wie zum Beispiel Banken oder Versicherungen das Porto im Voraus. Sie stellen ihren Kunden diese Antwortcouverts als Serviceleistung für die Rücksendung schriftlicher Dokumente zur Verfügung.
Wenn nun Karl das Adressfeld überklebt und das Couvert für andere Zwecke nutzt, spart er sich das Geld für die Briefmarke. Diese Ersparnis geht allerdings zu Lasten der Bank. Rechtlich gesehen hat sich Karl dadurch auf Kosten der Bank sogenannt «ungerechtfertigt bereichert».
Das Gesetz sieht in solchen Fällen vor, dass der «zu Unrecht Entreicherte» den Vermögensvorteil des «zu Unrecht Bereicherten» zurückverlangen kann. Das bedeutet: Fliegt die Sache auf, müsste Karl der Bank die Portokosten zurückerstatten. Dazu kommt, dass er damit rechnen müsste, dass ihm seine Bank künftig keine frankierten Geschäftsantwort-Couverts mehr zur Verfügung stellen wird. Ehrlichkeit zahlt sich auch im Kleinen aus.