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«Kassensturz»-Spezial Die Entwicklung der Arbeitnehmerrechte

Vor 200 Jahren arbeiteten die Angestellten 15 Stunden am Tag, teils noch länger. Feiertage gab es kaum. Da haben wir es heute komfortabler! Doch wie kam es dazu? «Kassensturz» sprach mit dem Historiker Bernard Degen über die Entstehung und Entwicklung der Schweizer Arbeitsgesetze.

Bernard Degen ist Historiker an Universität Basel

Wie lange mussten Arbeiterinnen und Arbeiter in der Frühphase der Industriealisierung arbeiten? Wie muss man sich einen Arbeitstag vorstellen?

Porträt eines Mannes.
Legende: Bernard Degen, Historiker, Universität Basel zvg

Bernard Degen: Damals schmolz die Zahl der Feiertage, aber auch die der informell arbeitsfreien Tage (blauer Montag) zusammen. Parallel dazu erfolgte eine klarere Trennung von Arbeitszeit und Freizeit. Die künstliche Beleuchtung ermöglichte in Fabriken die Ausdehnung der Beschäftigung über die durch den Lauf der Sonne gesetzten Grenzen. Generell wurde dort länger gearbeitet als im Handwerk – in den Baumwollspinnereien der 1820er- und 1830er-Jahre etwa 14 bis 15 Stunden, vereinzelt sogar länger.

Weshalb kam es zu den ersten Arbeitsgesetzen mit Arbeitszeitbeschränkung?

Bernard Degen: Die schädlichen Folgen der langen Arbeitszeiten für Gesundheit, Moral und Familienleben waren unübersehbar, was noch vor den Betroffenen selbst besorgte Bürger auf den Plan rief. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts verlangten zunehmend Arbeiter selbst einen einheitlichen und kürzeren Normalarbeitstag. Den ersten Schritt machte die Glarner Landsgemeinde 1864, indem sie im Fabrikgesetz den 12-Stunden-Tag festlegte. Das eidgenössische Fabrikgesetz folgte 1877 mit 11 und am Samstag 10 Stunden. Es schützte aber nur die in Fabriken tätigen, nicht die Arbeiterinnen und Arbeiter in Dienstleistungen und Gewerbe und auch nicht die Angestellten, also nur eine Minderheit.

Wann etwa haben sich in der Schweiz Arbeitszeiten wie heute durchgesetzt und warum?

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Bernard Degen: Der entscheidende Schritt erfolgte 1919, als im Fabrikgesetz die 48-Stunden-Woche verankert und in zahlreiche Gesamtarbeits- und anderen Verträgen ähnliche Regelungen getroffen wurden. Danach erfolgten bis zum Arbeitsgesetz von 1964, das endlich fast alle Arbeitnehmenden erfasste, nur kleine Schritte. Das Arbeitsgesetz ermöglichte in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben 46, in andern Bereichen 50 Stunden.

Wie haben sich die Arbeitszeiten von 1964 bis heute entwickelt?

Bernard Degen: Der Bundesrat nutze seine Kompetenz zur Verkürzung um eine Wochenstunde erst 1975 zum noch immer gültigen Wert von 45 Stunden. Die effektive Arbeitszeit eilt aber der gesetzlichen Regelung voraus und liegt heute bei etwas unter 42 Stunden.

Wie wichtig waren die Argumente des Gesundheitsschutzes in den ganzen Arbeitszeitreduktionen der letzten beiden Jahrhunderte?

Bernard Degen: Die deutlich sichtbare Verelendung der Arbeiterschaft war anfänglich das zentrale Motiv für die Beschränkung der Arbeitszeit. Später kamen weitere wie das Recht auf Freizeit und Familienleben dazu. Noch immer wird aber mit der Gesundheit argumentiert, wenn auch nicht mehr mit der Verelendung, sondern mit dem Stress und seinen Folgen.

Das Interview führte Karin Gfrörer.

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