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Digitale Nachschlagwerke Wenn die gekaufte App plötzlich zur Abo-App wird

Wer ein Smartphone hat, lädt ziemlich sicher Apps herunter. Viele davon sind gratis oder sehr günstig. Einige kosten aber 50 Franken und mehr. Umso ärgerlicher ist es, wenn solch eine teure App plötzlich nicht mehr funktioniert und man für die neue Version Abo-Gebühren zahlen muss.

50 Franken hat ein «Espresso»-Hörer für die Pschyrembel-App bezahlt. Das klinische Wörterbuch ist ein Standardwerk für Ärzte, Psychologen und andere, die im Gesundheitswesen arbeiten. Vor wenigen Wochen wollte der Mann die App starten. Doch sie funktionierte nicht mehr.

Erstes Angebot: Ein Gratis-Jahr für die neue App

Eine Nachfrage beim Verlag ergab, dass die alte App technisch nicht mehr unterstützt würde. Die neue Version gebe es als Abo für 8.90 Euro pro Monat. Der Kunde könne auf diese umsteigen und erhalte sie ein Jahr lang gratis. Zur alten App bestätigt der De-Gruyter-Verlag auf Anfrage der Konsumentensendung «Espresso» von Radio SRF 1, dass diese aus den App-Stores genommen worden sei.

Man wolle die Pschyrembel-App dynamischer gestalten, weil medizinische Information sich schnell und andauernd ändere. «Als Verlag sind wir verpflichtet, medizinische Informationen in elektronischen Produkten aktuell zu halten», schreibt De Gruyter. Die neue App muss man abonnieren.

Mit dem Gratis-Jahr wollte sich der Mann nicht zufrieden geben. Schliesslich hatte er für die App 50 Franken bezahlt. Er zieht den Vergleich zur Buchversion des Pschyrembel: «Die habe ich gekauft. Die kann ich auch nach 20 Jahren noch aus dem Büchergestell nehmen.» Was mit der App passiere, sei als ob ihm der Verlag das gekaufte Buch wieder wegnehmen würde.

Zweites Angebot: Neue App kostenlos, solange sie besteht

Nach einer erneuten Intervention des Kunden und der Anfrage von «Espresso» gibt es nun positive Nachrichten vom De-Gruyter-Verlag: «Zukünftig werden wir allen Alt-App-Kunden die neue Pschyrembel-App unbegrenzt für die Lebenszeit der App zur Verfügung stellen.»

Rechtlich hat ein Kunde wenig in der Hand, wenn aus einer Kauf-App eine neue Abo-Version wird. Rechtsanwalt Martin Steiger, Spezialist für Digital- und Internet-Recht sagt: «Wenn man eine App kauft, gehört einem eigentlich gar nichts.» So schreibe Apple zum Beispiel ausdrücklich, dass der Kunde nur eine Nutzungslizenz erwerbe. «Man darf diese App also brauchen, nicht mehr und nicht weniger.» Bei Musik von Streaming-Diensten gelte dasselbe.

Digital-Anwalt: «Konsumentenschutz bei App-Nutzungsrechten verbessern»

Möglicherweise könnten solche Regelungen gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen, sagt Steiger. Als Einzelkunde habe man aber kaum die Mittel und Möglichkeiten sich gegen die grossen App-Stores oder App-Firmen zu wehren. Konsumenten-Organisationen und der Bund hätten beim UWG ein Klagerecht.

Seines Wissens hätten sie es aber bei unklaren Nutzungsbedingungen von App-Stores noch nie benutzt. Deshalb sagt Anwalt Martin Steiger: «Dort müsste man vielleicht mal den Hebel ansetzen. Dort den Konsumentenschutz verbessern.»

David gegen Goliath

Bei der Stiftung für Konsumentenschutz bestätigt Geschäftsführerin Sara Stalder die Möglichkeit einer Klage. Leider habe man damit gegen internationale Grosskonzerne wie Apple keine Chance. Wenn schon, so Stalder, müsse eine solche Klage länderübergreifend vorbereitet werden.

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