Ein Kunde bestellt im Online-Store von Apple für rund 1200 Franken ein iPhone. Er überlegt es sich anders und schickt das Smartphone ungeöffnet zurück, so wie Apple dies vorschreibt. Der Kurierdienst Fedex holt das Päckchen ab und liefert es an Apple nach Holland. Apple bestätigt Fedex den Erhalt der Ware, doch die Rückerstattung lässt auf sich warten.
Auf Anfrage des Kunden verspricht ihm ein Mitarbeiter von Apple, die Rückerstattung erfolge spätestens 48 Stunden später. Aber Fehlanzeige. Das Geld wird nicht an den Kunden zurück überwiesen. Dafür meldet sich Fedex, man hole das iPhone bei ihm ab.
Fedex kann die Übergabe beweisen
Der Kunde erklärt dem Kurier, dass dies schon erfolgt sei. Fedex entschuldigt sich, das sei korrekt, das Paket sei ja bei Apple in Holland bereits angekommen, das sehe man an der Trackingnummer und an der Empfangsbestätigung.
Der Kunde schickt darauf Apple die Empfangsbestätigung von Fedex als Beweis, dass er die Ware abgeschickt habe und diese beim Empfänger angekommen sei.
Apple: Fall abgeschlossen – trotz offenen Fragen
Wieder wartet der Kunde vergeblich auf die 1200 Franken Rückerstattung. Über einen Monat später schreibt Apple in einer E-Mail, das iPhone sei nicht angekommen, man werde das Geld nicht überweisen. Fall abgeschlossen.
Der Kunde weiss nicht mehr weiter und wendet sich an das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Nach zwei langen Telefonaten mit Apple ist klar: Apple zahlt den Betrag nicht zurück. Man habe dem Kunden die Ablehnung geschickt und sehe keine Veranlassung, diese zu revidieren.
Bei Fedex kann man die Reaktion von Apple nicht nachvollziehen und schreibt «Espresso»: «Wir haben den Vorgang untersucht, konnten keine Unregelmässigkeiten während des Transports feststellen und haben eine Eingangsbestätigung des Empfängers erhalten.»
Was tun?
Der Kunde könnte rechtlich gegen Apple vorgehen. Die Bestätigung, dass das Gerät beim Hersteller angekommen ist, hat er ja schwarz auf weiss auf seinem Beleg. Aber ob sich der zeitliche und finanzielle Aufwand lohnt und ob er eine Chance gegen einen Giganten wie Apple hätte, ist fraglich. Möglicherweise könnte die Hausratversicherung dem Kunden entgegenkommen – wenn er eine Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen hat.