Worum geht es? Im neuen Jahr braucht es eine neue Autobahnvignette. Immer mehr Leute entscheiden sich dabei für die elektronische Vignette. So erspart man sich das Abkratzen des Klebers von der Windschutzscheibe. Die E-Vignette sollte unbedingt über die offizielle Seite des Bundes gekauft werden: www.e-vignette.ch . Dort kostet sie 40 Franken. (Etwas irritierend: Als Internetadresse wird https://via.admin.ch/shop/dashboard angezeigt.)
Warum ist das wichtig? Es gibt auch inoffizielle Anbieter. Auf deren Internetseiten ist die E-Vignette jedoch deutlich teurer. Man bezahlt schnell mal 50 Franken und mehr. Dieser Aufpreis ist unnötig. Deshalb empfiehlt auch der Konsumentenschutz, die E-Vignette nur über den offiziellen Kanal zu beziehen.
Ist der Kauf einer E-Vignette kompliziert? Überhaupt nicht. Auf e-vignette.ch wählt man die Fahrzeugkategorie, gibt das Zulassungsland des Fahrzeugs und die Kontrollschildnummer ein. Diese sicherheitshalber zweimal. Im Warenkorb überprüft man seine Angaben und bezahlt die E-Vignette mit Karte oder Twint. Wer will, kann seine E-Mail-Adresse angeben, um eine Quittung zu erhalten.
Und was bedeutet das Feld «öffentlich einsehbar»? Wer beim Online-Kauf diese Option wählt, kann auch später noch nachschauen, ob für das entsprechende Nummernschild bereits eine E-Vignette gelöst wurde. Einsehbar sind dabei nur die Kontrollschildnummer und ob es für diese schon eine Vignette gibt. Das sei auch praktisch, wenn sich mehrere Personen ein Fahrzeug teilen, sagt der Bund. So können Doppelkäufe vermieden werden.
Ab wann ist die Autobahnvignette 2025 gültig? Die Vignette gilt grundsätzlich für das entsprechende Kalenderjahr. Bei der Gültigkeit gibt es aber je einen Monat Vor- und Nachlauf. Die Vignette 25 ist also vom 1. Dezember 2024 bis und mit 31. Januar 2026 gültig.
Gibt es eine Rückerstattung bei einem irrtümlichen Kauf? Nein, sagt der Bund. Eine Rückerstattung sei grundsätzlich nur dann möglich, wenn nachweislich im Webshop ein Doppelkauf oder eine doppelte Belastung des Zahlungsmittels erfolgt ist. Die Rückerstattung könne mit Belegen über das Kontaktformular beantragt werden.
Und wenn ich im Jahr 2025 in einen anderen Kanton ziehe? Einmalig kann bei der E-Vignette die Kontrollschildnummer geändert werden. Fahrzeug und Halterin müssen dabei identisch bleiben. Die E-Vignette kann dann direkt im Ticket des Webshops (Ticket-Symbol neben Warenkorb) auf das neue Kontrollschild übertragen werden. Dabei ist zu belegen, dass Halter und Fahrzeug gleich bleiben. Das Ticket bleibt allerdings nur ersichtlich, solange der Verlauf des Browsers nicht gelöscht wird.
Und was, wenn ich dieses Ticket nicht mehr habe? Für solche Fälle gibt es eine Alternative, sagt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG): «Dann kann sich die Person an das BAZG wenden und wir führen die entsprechende Änderung aus. Dabei muss nachgewiesen werden, dass es sich um den gleichen Halter und das gleiche Fahrzeug handelt (z. B. alter und neuer Fahrzeugschein oder adäquater Beleg, etwa Versicherungsbeleg).»