Ein Kunde lässt bei seinem Mitsubishi Outlander einen Scheinwerfer auswechseln. Die Markengarage verrechnet ihm für das Ersatzteil rund 1600 Franken. Im Internet entdeckt er Scheinwerfer, die um ein Vielfaches günstiger sind. «Zwischen rund 170 und 300 Franken», sagt er im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».
In der Garage heisst es, man müsse Originalteile des Herstellers verwenden und sich an die Preisvorgaben der offiziellen Mitsubishi-Importeurin halten. Der Kunde findet, das rieche nach illegaler Absprache und meldet sich beim Preisüberwacher. Dieser leitet die Meldung weiter an die Wettbewerbskommission (Weko), welche sich den Fall im Rahmen einer sogenannten Marktbeobachtung näher anschaut.
Weko: Alles sauber, weil zwei Firmen unter einem Dach
Fazit: «Wir haben keine Hinweise auf eine unzulässige Wettbewerbsabrede gefunden», sagt Weko-Vizedirektorin Andrea Graber auf Anfrage von «Espresso».
Man kann ja nicht quasi mit sich selbst eine Absprache machen.
Die Begründung dürfte wohl einige Konsumentinnen und Konsumenten überraschen: Zwischen zwei Firmen, die zur gleichen Unternehmensgruppe gehören, seien solche illegalen Absprachen und Verstösse gegen das Kartellgesetz gar nicht möglich. «Man kann ja nicht quasi mit sich selbst eine Absprache machen», so Graber.
Konkret: Sowohl die Mitsubishi-Vertretungen als auch die Marken-Importeurin MM Automobile Schweiz gehören zur Emil-Frey-Gruppe. Und gerade, weil beide unter einer Decke stecken, kann man ihnen keine verbotenen Preis-Mauscheleien anlasten. Man werde deshalb in der Sache keine weiteren Ermittlungen tätigen, so die Weko.
Tipp: Preise vergleichen, Offerten einholen
Der betreffende Kunde erhält den Weko-Entscheid schriftlich aus erster Hand und ist konsterniert. Sein Fazit: Der Kunde habe das Nachsehen und müsse die vorgegebenen Kosten wohl oder übel einfach akzeptieren.
Das Kartellgesetz soll aber dafür sorgen, dass grosse Firmen ihre Stellung im Markt nicht zur Preistreiberei missbrauchen. Gibt es Hinweise darauf, könnte die Weko eingreifen.
Und es gebe durchaus auch Alternativen, gibt die Weko-Vizedirektorin zu bedenken. Sie verweist dabei auf die bereits seit einigen Jahren bestehende KFZ-Bekanntmachung, das verbindliche Regelwerk der Weko für die Automobilbranche. Es wird zurzeit in eine Verordnung gegossen, die ab 1. Januar 2024 gelten soll – die Regeln werden ab dann also auch für die Gerichte verbindlich sein.
Diese Bekanntmachung schreibt unter anderem vor, dass auch unabhängige Garagen freien Zugang zu den Ersatzteilen haben sollen. Andrea Graber empfiehlt deshalb, vor der Reparatur Offerten einzuholen und die Preise zu vergleichen, auch jene von Ersatzteilen im Internet. Und dann könne man entweder mit dem Marken-Garagisten verhandeln oder zu einer unabhängigen Garage gehen. «Diese sind oftmals auch günstiger.»