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Autoersatzteile im Internet viel günstiger als in der Garage
Aus Espresso vom 15.05.2023. Bild: IMAGO / Bihlmayerfotografie
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Autoersatzteile Teurer Scheinwerfer: Weko sieht keine illegale Absprache

Ein Kunde findet viel günstigere Ersatzteile im Internet und vermutet unzulässige Preistreiberei. Die Weko winkt ab.

Ein Kunde lässt bei seinem Mitsubishi Outlander einen Scheinwerfer auswechseln. Die Markengarage verrechnet ihm für das Ersatzteil rund 1600 Franken. Im Internet entdeckt er Scheinwerfer, die um ein Vielfaches günstiger sind. «Zwischen rund 170 und 300 Franken», sagt er im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

In der Garage heisst es, man müsse Originalteile des Herstellers verwenden und sich an die Preisvorgaben der offiziellen Mitsubishi-Importeurin halten. Der Kunde findet, das rieche nach illegaler Absprache und meldet sich beim Preisüberwacher. Dieser leitet die Meldung weiter an die Wettbewerbskommission (Weko), welche sich den Fall im Rahmen einer sogenannten Marktbeobachtung näher anschaut.

Weko: Alles sauber, weil zwei Firmen unter einem Dach

Fazit: «Wir haben keine Hinweise auf eine unzulässige Wettbewerbsabrede gefunden», sagt Weko-Vizedirektorin Andrea Graber auf Anfrage von «Espresso».

Man kann ja nicht quasi mit sich selbst eine Absprache machen.
Autor: Andrea Graber Weko-Vizedirektorin

Die Begründung dürfte wohl einige Konsumentinnen und Konsumenten überraschen: Zwischen zwei Firmen, die zur gleichen Unternehmensgruppe gehören, seien solche illegalen Absprachen und Verstösse gegen das Kartellgesetz gar nicht möglich. «Man kann ja nicht quasi mit sich selbst eine Absprache machen», so Graber.

Konkret: Sowohl die Mitsubishi-Vertretungen als auch die Marken-Importeurin MM Automobile Schweiz gehören zur Emil-Frey-Gruppe. Und gerade, weil beide unter einer Decke stecken, kann man ihnen keine verbotenen Preis-Mauscheleien anlasten. Man werde deshalb in der Sache keine weiteren Ermittlungen tätigen, so die Weko.

Tipp: Preise vergleichen, Offerten einholen

Der betreffende Kunde erhält den Weko-Entscheid schriftlich aus erster Hand und ist konsterniert. Sein Fazit: Der Kunde habe das Nachsehen und müsse die vorgegebenen Kosten wohl oder übel einfach akzeptieren.

Das Kartellgesetz soll aber dafür sorgen, dass grosse Firmen ihre Stellung im Markt nicht zur Preistreiberei missbrauchen. Gibt es Hinweise darauf, könnte die Weko eingreifen.

Und es gebe durchaus auch Alternativen, gibt die Weko-Vizedirektorin zu bedenken. Sie verweist dabei auf die bereits seit einigen Jahren bestehende KFZ-Bekanntmachung, das verbindliche Regelwerk der Weko für die Automobilbranche. Es wird zurzeit in eine Verordnung gegossen, die ab 1. Januar 2024 gelten soll – die Regeln werden ab dann also auch für die Gerichte verbindlich sein.

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Diese Bekanntmachung schreibt unter anderem vor, dass auch unabhängige Garagen freien Zugang zu den Ersatzteilen haben sollen. Andrea Graber empfiehlt deshalb, vor der Reparatur Offerten einzuholen und die Preise zu vergleichen, auch jene von Ersatzteilen im Internet. Und dann könne man entweder mit dem Marken-Garagisten verhandeln oder zu einer unabhängigen Garage gehen. «Diese sind oftmals auch günstiger.»

Emil Frey: Teures LED-Licht ist notwendig

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Die Emil-Frey-Gruppe sagt zum vorliegenden Fall, dass man als Markenhändler nur Originalteile verwende, die vom Hersteller für exakt dieses Modell und die betreffende Chassis-Nummer vorgegeben seien. Und gerade bei einem technologisch komplexen Produkt wie dem Frontscheinwerfer sei es «enorm wichtig, eben genau das richtige Bauteil zu verwenden», so Mediensprecher Peter Hug gegenüber «Espresso». Bei den Lichtsystemen gebe es grosse Preisdifferenzen. Im Auto jenes Kunden müsse das intelligente und auch teure LED-Licht verbaut werden, das mit dem Fahrzeugsystem kommunizieren könne.

Eine falsche Wahl könne hingegen kostspielige Folgen haben. Deshalb übernehme man für Teile, die Kundinnen und Kunden selbst im Internet bestellt hätten, keine Verantwortung. Ob die vom betreffenden Kunden genannten Teile gleichwertig gewesen wären, könne man nicht beurteilen, die Artikelnummern hätten jedenfalls nicht übereingestimmt.

Die Einschätzung der Weko zum vorliegenden Fall fällt seitens Emil Frey kurz angebunden aus: «Unsere Garagenbetriebe sind frei in der Wahl der Ersatzteilbeschaffung, und sie können die Ersatzteil-Verkaufspreise selbständig festlegen.»

Die Emil-Frey-Gruppe ist neben der Amag der grösste Player der Schweizer Autobranche und zuständig für den Import von Autos und Ersatzteilen diverser Marken, wie unter anderem Opel, Toyota oder Peugeot und führt rund 60 Markengaragen im ganzen Land.

Espresso, 15.05.23, 08:13 Uhr

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