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Bank lässt Betrugsopfer hängen
Aus Espresso vom 21.12.2023. Bild: Imago / Pond 5 Images
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Debitkarten-Betrug Bankkonto leergeräumt – Bank übernimmt keine Haftung

Die Bank gibt die Schuld dem Kunden. Eine «Espresso»-Hörerin springt ein und ersetzt ihm die verlorenen 2000 Franken.

Kriminelle räumen das Bankkonto eines Kunden der St. Galler Kantonalbank praktisch leer. Sie buchen in einer Nacht fast zweitausend Franken ab. Dieser sperrt daraufhin sofort telefonisch seine Debitkarte. Zusätzlich geht er zur Bank – dort sagt man ihm, dass das Geld weg sei und er es auch nicht wieder bekomme. Eine Anzeige bei der Polizei bringt ihn auch nicht weiter – man verfolge den Fall nicht weiter, heisst es.

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Hacker räumen Konto leer: Hörerin springt in die Bresche
aus Espresso vom 16.01.2024. Bild: Imago / Pond5Images
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Bank übernimmt Schadensumme nicht

Der Mann ist verzweifelt, weiss nicht weiter. Er hat erst gerade eine Ausbildung abgeschlossen, sein Studium hat er von seinem Ersparten finanziert. Die zweitausend Franken hätten ihn eigentlich noch ein wenig über die Runden bringen sollen. Die Bank sagt, der Kunde habe zu wenig gut auf seine Daten aufgepasst, nur so konnte der Kartenmissbrauch passieren. Sie übernähme die Schadensumme nicht.

«Espresso»-Hörerin springt ein und übernimmt den Schaden

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Anfang 2024, wenige Tag nach Ausstrahlung des Radiobeitrags, hat sich eine Frau bei der «Espresso»-Redaktion gemeldet. Sie habe die Geschichte gehört und würde dem betroffenen jungen Mann gerne die 2000 Franken Schaden ersetzen.

Sie lebe bescheiden mit ihrem Mann in einer Mietwohnung – aber sie habe einen guten Job, mit dem sie viel Geld verdiene, sagt sie gegenüber «Espresso». Dem Opfer der Betrüger, der so viel Geld verloren habe, wolle sie nun etwas Gutes tun – einfach so. Ihr Name tue nichts zur Sache, fügt sie hinzu.

Das Geld ist mittlerweile beim Mann angekommen. Er freut sich sehr darüber: «Das ist grandios, damit habe ich überhaupt nicht gerechnet!»

Der Mann kann sich nicht erklären, wie die Daten in fremde Hände gelangen konnten. Auf seinem Handy habe er ein Wallet eingerichtet, damit er kontaktlos zahlen kann. Die Identifikation für die Zahlung läuft via Face ID – der Gesichtserkennung des Smartphones. Wenn der Bankkunde also etwas bezahlt, muss er die Zahlung zuerst mit seinem Gesicht bestätigen – eigentlich eine sichere Sache. Der Mann weiss nicht mehr weiter und meldet sich beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Betrüger richten zweites Wallet ein

Ein Blick auf seinen Kontoauszug zeigt: Hier wurden tatsächlich sechsmal am selben Tag Geldbeträge abgebucht. Hier muss ein Betrug passiert sein. «Espresso», fragt bei der Bank nach und diese bestätigt: «Der Kunde wurde offenbar Opfer von Kriminellen». Trotzdem übernähme die Bank in diesem Fall die Schadensumme nicht.

Man habe den Fall noch einmal im Detail angeschaut: Die Debitkarte des Bankkunden sei in einem zweiten Wallet hinterlegt worden – offenbar in einem zweiten Handy. Sobald ein solches Wallet eingerichtet sei, könne man von diesem zweiten Smartphone aus jede Zahlung freigeben – auch ohne die Face ID des Kartenhalters.

Tipps zum Vorbeugen

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  • Vorsicht bei Mails, Whatsapp-Nachrichten oder SMS, die dazu auffordern, persönliche Kartendaten preiszugeben.
  • Nie einen Verifizierungscode eingeben, wenn nicht klar ist, von wem und wofür er verlangt wurde.
  • Bei Debit- und Kreditkarten verschiedene Einstellungen konfigurieren: Kartenlimite anpassen und Push-Nachrichten aktivieren, sobald mit Kreditkarte bezahlt wurde.

«Es sind mehrere Sicherheitsschritte nötig, um eine Karte neu anzubinden. Die Sicherheitsschritte wurden alle korrekt ausgeführt, das heisst, jemand kannte die Kartendetails des Kunden und den Authentifizierungscode, der an sein Handy geschickt wurde», so die Bank.

Kunde hat Sorgfaltspflicht verletzt

Der Bankkunde muss also irgendwann einmal den Bestätigungscode für ein zweites Wallet eingegeben haben – wenn auch nicht mit Absicht. Genau hier liegt das Problem: Der Bank ist egal, wie die sensiblen Daten zu den Kriminellen gelangten: «Wenn Kartendaten unvorsichtig an Dritte weitergegeben werden, liegt ein klarer Missbrauch unserer Nutzungsbestimmungen und der Sorgfaltspflicht vor. Daher kann die Bank keine Haftung für entstandene Schäden übernehmen.»

Das sagt der Bankenombudsmann

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Darf sich die Bank aus der Affäre ziehen und die ganze Schuld ihren Kunden abwälzen? Das sagt der Bankenombudsmann Andreas Barfuss: «Es geht bei solchen Betrugsfällen immer um die Frage, welche der Parteien durch ihr Handeln den Missbrauch der Karte ermöglicht hat. Eine Transaktion ist dem Kunden anzurechnen, wenn sie mit Sicherheitselementen genehmigt worden ist, die nur ihm zugänglich sind. Also zum Beispiel ein Verifizierungscode für ein zweites Wallet. In solchen Fällen lehnt die Bank die Haftung meistens ab.  Und dann gibt es auch kaum stichhaltige Argumente dafür, dass die Bank die Verantwortung übernehmen sollte.»

Die St. Galler Kantonalbank zahlt ihrem Kunden also nichts zurück. Kulant sei man dann, wenn der Kunde keinen Fehler gemacht und seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt habe.

Espresso, 21.12.23, 8:10 Uhr

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