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Diese Regeln gelten bei Trendfahrzeugen
Aus Espresso vom 02.07.2024. Bild: Imago/Westend 61
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E-Scooter und Co. «Wir empfehlen dringend einen Helm auf E-Scootern»

Auch ohne gesetzliche Pflicht raten BfU und Suva zum Helm. Bereits 14-Jährige dürfen mit Ausweis E-Scooter fahren.

Müssen Besitzer eines E-Scooters oder eines E-Rollers einen Helm tragen? Nein. Langsame E-Bikes, E-Trottinette (auch als E-Scooter bekannt) oder E-Roller mit einer Geschwindigkeit bis maximal 25 Kilometer pro Stunde (mit Tretunterstützung) sind von der Helmpflicht ausgenommen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung BfU und die Unfallversicherung Suva raten aber dringend dazu, immer einen Helm zu tragen – weil dieser bei Unfällen ganz einfach schützen kann.

Ab welchem Alter darf man E-Scooter fahren? Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche nach bestandener Töffli-Prüfung mit einem Führerausweis der Kategorie M auf den sogenannten «Trendfahrzeugen» bis maximal 25 Kilometer pro Stunde fahren. Ab 16 Jahren brauchen sie keinen Führerausweis dazu. Anbieter von Mietfahrzeugen in Städten schreiben oft von sich aus eine Altersgrenze ab 18 Jahren vor.

Wo dürfen E-Scooter fahren? Fahrer und Fahrerinnen sind verpflichtet, den Veloweg zu benutzen, sofern vorhanden. Wenn kein Veloweg vorhanden ist, dürfen E-Scooter auf der Strasse fahren. Bei einem Verbot für Motorfahrräder ist die Durchfahrt für E-Scooter erlaubt. Das Befahren des Trottoirs ist verboten.

Wie sind E-Scooter-Fahrende versichert bei einem Unfall mit Schäden an Dritten? Es gibt in der Schweiz keine obligatorische Motorfahrzeug-Versicherung bei den elektrischen «Trendfahrzeugen». Anders beispielsweise in Deutschland. Bei einem Unfall in der Schweiz, bei dem eine dritte Person verletzt wird, kommt die Privathaftpflichtversicherung zum Zuge.  

Espresso, 2.07.2024, 08:10 Uhr

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