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Keine Garantieverlängerung für Dyson-Geräte
Aus Espresso vom 16.05.2024. Bild: imago_Future Image
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Garantiebestimmungen bei Dyson Luftbefeuchter drei Mal ersetzt, aber keine Garantieverlängerung

Viele Firmen halten es wie Dyson: Bei Ersatz verlängert sich die Garantie nicht. Nicht sehr kundenfreundlich.

Ein Mann aus dem Kanton Schwyz hat sich für den Büroraum in der eigenen Wohnung einen Luftbefeuchter gekauft, weil in diesem Raum die Luft besonders trocken sei. Das Hightech-Gerät von Dyson kann die Luft nicht nur befeuchten, sondern kühlt sie auch und filtert zudem Partikel und Viren aus der Luft. Knapp 700 Franken hat der Mann dafür ausgegeben.

Viermal versagt die Pumpe, nur dreimal eine neue Garantie


Doch von Anfang an war das Gerät fehlerhaft. Bereits nach knapp drei Monaten wurde der Luftbefeuchter von Dyson ausgetauscht. Aber auch das zweite Gerät bereitete Probleme, und auch ein drittes funktionierte nicht wunschgemäss.

Bei jedem Geräteaustausch erhielt der Mann eine Mail von Dyson, welche ihm beschied, dass die Garantie auf dem neuen Gerät auch wieder zwei Jahre betrage.

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Ein viertes Gerät innerhalb von drei Jahren hatte dann wieder Probleme mit dem Pumpsystem, und nun hat der Kunde die Nase voll: Er will sein Geld zurück. Daraufhin erhält er von Dyson die Auskunft, dass dies nicht möglich sei: Die Garantiezeit sei abgelaufen. Einzige Option: Er könne das Gerät auf eigene Kosten reparieren lassen.

Dyson bedauert Fehler, beharrt aber auf der Regel


Auf Anfrage von «Espresso», dem SRF-Konsumentenmagazin, rollt Dyson den ganzen Fall noch einmal auf und rückt von seiner Haltung ab, dass der Kunde kein Geld zurückbekomme. Dyson schreibt: «Es scheint, dass diese Verwirrung durch einen Fehler verursacht wurde, bei der unser System automatisch eine E-Mail an den Kunden gesendet hat, in der fälschlicherweise angegeben wurde, dass seine Garantie erneuert wurde. Dies war ein unbeabsichtigter Fehler, und wir arbeiten daran, ihn schnellstmöglich zu beheben. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten.»

Ein Gerät muss von Anfang an funktionsfähig sein. Sollte es einen Mangel aufweisen, dann habe ich Anrecht auf ein neues Gerät. Dies sagt das Gesetz.
Autor: Gabriela Baumgartner SRF-Rechtsexpertin

Es sei aber in den Garantiebestimmungen klar geregelt, dass bei Reparatur oder Austausch eines Gerätes kein Anspruch auf Garantieverlängerung bestehe. Man wolle dem Kunden aber in diesem Fall das Geld erstatten.

SRF-Rechtsexpertin kritisiert die gängige Praxis


SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner weiss von der gängigen Praxis vieler Hersteller und Händler. Und sie kritisiert diese scharf: «Ein Gerät muss von Anfang an funktionsfähig sein. Sollte es einen Mangel aufweisen, dann habe ich Anrecht auf ein neues Gerät. Dies sagt das Gesetz.»

Aber auch die Garantiebestimmungen von Dyson würden Kunden dieses Recht einräumen, so die Rechtsexpertin. «Wenn also ein Gerät ausgetauscht wird, anerkennt der Hersteller ja, dass ein Mangel bestanden hat. Die Garantiezeit sollte demnach wieder neu beginnen – mit dem Erhalt des hoffentlich einwandfreien Gerätes.» Eine abschliessendes Urteil über diese Frage könnte nur ein Gericht fällen.

Espresso, 16.05.24, 08:10 Uhr

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