Der Ärger war gross beim Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso», als ihm die australische Reiseagentur mitteilte, die 5000 australischen Dollar für eine Reise durch das Land der Kängurus seien nicht angekommen. Der Mann stellte fest, dass ihm bei der Eingabe der Zahlungsinformationen ein Fehler passiert ist: Eine falsche Zahl im Feld für die Kontonummer.
In solchen Fällen muss man aber nicht verzweifeln. Auch wenn der Kunde einen Fehler gemacht hat, sind die Banken dazu verpflichtet, ihm bei der Suche nach dem verschollenen Geld zu helfen. Liegt der Fehler bei der Bank, muss sie ihm unter Umständen den Schaden ersetzen.
Via Drehscheibe zum Empfänger
Der SRF-Hörer ist Kunde bei der Postfinance. Diese behandelt rund 14'000 Suchanfragen pro Monat – soviel wie kein anderer Finanzdienstleister in der Schweiz. Denn über die Postfinance laufen auch die meisten Zahlungen.
Ziel der Nachforschung sei es, den Weg des Geldes zu rekonstruieren, erklärt Postfinance-Sprecher Johannes Möri. Im vorliegenden Fall seien die 5000 australischen Dollar über eine Korrespondenz-Bank zur Endbank, zur «National Australia Bank» geflossen. Das sei im internationalen Zahlungsverkehr so üblich, so Möri. Die Korrespondenz-Banken – im Beispiel ist es die «Australian New Zealand Banking Group» – dienten als Drehscheibe für die jeweilige Fremdwährung. Sie würden die Überweisungen von zahlreichen Banken aus diversen Ländern bündeln und der Empfängerbank weiterleiten.
Ein sinnvolles System, findet der Postfinance-Sprecher, denn diese Korrespondenzbanken hätten einen viel direkteren und besseren Draht zu dem Empfängerbanken vor Ort im Ausland. Und sie seien auch viel besser vertraut mit den Umständen vor Ort.
Beim richtigen Empfänger, aber auf dem falschen Konto
Die Nachforschung war schliesslich insofern erfolgreich, als sich herausstellte, dass das Geld überraschenderweise an den richtigen Ort – zu jener Reiseagentur – geflossen war, aber auf eine Art Sperrkonto. Und dieses war überdies auch noch aufgelöst worden.
Die Bank könne in einem solchen Fall nichts mehr machen, der Kunde müsse selber schauen, erklärt der Postfinance-Sprecher. Doch in diesem Fall hat das schon ausgereicht: Der Kunde konnte die Reiseagentur mit dem Resultat der Nachforschung konfrontieren. Diese durchforstete erneut ihre - offenbar chaotisch geregelten Finanzen - und entdeckte die Summe.
Wer mit der Antwort der Bank nicht zufrieden ist, kann den Schweizerischen Bankenombudsmann einschalten. Dieser setzt wenn nötig noch einmal Druck auf, dass die Angelegenheit zugunsten des Kunden geregelt wird.
Unterschiedlich hohe Gebühren
Die Gebühren für solche Nachforschungen sind unterschiedlich. Die Postfinance verlangt für Nachforschungen im Ausland pauschal 60 Franken, innerhalb der Schweiz 30 Franken. Bei der Crédit Suisse beträgt die Gebühr für einfache Suchaufträge zwischen 0 und 30 Franken. Komplizierte Nachforschungen kosten 120 Franken pro Stunde. Gleich wie bei der UBS und bei der Raiffeisenbank. Raiffeisen berechnet für einfache Fälle 50 Franken (Empfehlung von Raiffeisen Schweiz an die einzelnen Banken). Bei der Zürcher Kantonalbank betragen die Gebühren pauschal 30 (Inland) und 50 Franken (Ausland).
Mit IBAN auf der sicheren Seite
Wer das Risiko minimieren will, dass beim Online-Banking etwas schiefläuft, der tätigt die Überweisung am besten via IBAN-Nummer. Bei mehreren Banken lässt es sich nämlich unterdessen automatisch abchecken, ob die Nummer stimmt oder nicht. Das Problem ist, dass dies erst vor allem innerhalb von Europa funktioniert. Andere Länder, darunter auch Australien, setzen auf andere Systeme und verlangen etwa den sogenannten «Swift-Code».