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Parkplatz fürs Lastenvelo Vermieter darf Cargobikes im Veloständer verbieten

Cargobikes zum Transport von Kindern und Waren sind immer beliebter. Beim Parkieren kann es aber Knatsch geben.

Worum geht es? Auf Schweizer Strassen kurven immer mehr Lastenvelos herum. Grosse E-Bikes mit einer Ladefläche für Waren- oder Kindertransporte. In den letzten fünf Jahren wurden gemäss dem Lieferantenverband Velosuisse über 19'000 Stück verkauft. Doch, wer privat ein Cargobike besitzt, hat je nachdem ein Parkplatz-Problem. Es ist deutlich länger und auch breiter als ein normales Velo. Teilweise gibt es deshalb Konflikte und sogar Parkverbote von Vermietern.

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Wie gross ist das Problem? «Bei unserer Beratungsstelle nehmen Anfragen zum Thema Lastenvelo zu», sagt Sabina Meier, Geschäftsleitern des Mieterinnen- und Mieterverbands des Kantons Bern. Es gehe zum Beispiel um Überbauungen, wo Cargobikes und Veloanhänger nicht abgestellt werden können. Der VCS erhält Anfragen von Architekturbüros, die Veloabstellplätze planen müssen. Denn die Anzahl solcher Spezialfahrräder und Veloanhänger steigt.

Darf ein Vermieter Cargobikes im Veloständer verbieten? «Ja», sagt Fabian Gloor. Er ist Jurist und Leiter der Hotline des Mieterinnen- und Mieterverbands: «Lastenvelos nehmen überdurchschnittlich viel Platz in Anspruch. Und da die Mietenden zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet sind, ist ein solches Verbot weder schikanös noch unsachgemäss.» Dasselbe gilt gemäss Gloor auch für Veloanhänger, die viel Platz in Anspruch nehmen. Ebenso, wenn Lastenvelos irgendwo auf dem Grundstück parkiert werden.

Bund erlaubt grössere Transporte für Cargobikes

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Ab dem 1. Juli 2025 dürfen Lastenvelos ein höheres Gesamtgewicht haben:

Einspurige Fahrzeuge (alle Räder hintereinander) dürfen beladen neu bis zu 250 Kilogramm schwer sein. Schwere Modelle mit Räderpaaren (wie ein Dreirad) dürfen sogar bis zu 450 Kilogramm schwer sein. Neu dürfen mit Lastenvelos auf geschützten Sitzplätzen auch vier statt nur zwei Kinder transportiert werden.

Können sich Betroffene wehren? «Ein Verbot ist immer auch eine Frage der Verhältnismässigkeit», sagt Michael Rytz vom VCS. Es sollte im Veloständer also tatsächlich zu wenig Platz haben. Im Konfliktfall raten Mieterinnen- und Mieterverbände, VCS und Pro Velo Schweiz den Cargobike-Besitzern, das Gespräch mit der Vermieterin sowie den anderen Mieterinnen und Mietern zu suchen.

Was gibt es für Lösungsmöglichkeiten? «Vielleicht besteht die Möglichkeit, für grössere Velos und Anhänger zusätzliche Plätze zur Verfügung zu stellen», sagt Christoph Merkli von Pro Velo. «Eine Regelung, wie viel Platz im Veloständer pro Haushalt belegt werden darf, wäre eine andere Möglichkeit.» Vielleicht gebe es auch ums Haus herum eine Fläche, die umgenutzt werden könne, ergänzt Michael Rytz vom VCS.

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Und wenn der Platz tatsächlich zu knapp ist? Dann kommen die Gemeinden ins Spiel. Der Bund will Transporte mit Lastenvelos statt des Autos fördern. Ab dem 1. Juli können Gemeinden daher mit einem neuen Symbol öffentliche Parkplätze für Cargobikes und Velos mit Anhängern reservieren. Das Piktogramm zeigt ein Lastenvelo von der Seite.

Das neue Piktogramm für Lastenvelos
Legende: So sieht das neue Piktogramm für Lastenvelos aus. ASTRA

Darf ich mein Lastenvelo einfach auf dem Trottoir parkieren? Ja, das ist erlaubt. Es muss einfach ein Durchgang von 1.50 Meter frei bleiben. Bei einem Wert von 5000 Franken und mehr lässt allerdings kaum jemand sein Cargobike gerne über Nacht auf dem Trottoir stehen. Was verboten ist: Ein Lastenvelo auf einem Autoparkplatz abstellen.

Espresso, 7.3.25, 8:10 Uhr

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