Jahrelang hat ein 65-Jähriger vorbildlich bei der Helvetia-Versicherung in die 3. Säule eingezahlt. Einige Monate vor der Pensionierung schlugen ihm Versicherungsvertreter einen Auszahlungsplan vor. Der Mann unterschrieb und investierte 145'000 Franken. Kurz nach der Pensionierung stellt er fest: Das war ein Fehler.
Die erste Rate erhält der Rentner erst im Jahr 2030, also zehn Jahre nach der Pensionierung. Als minimale Auszahlung sind ihm insgesamt nur knapp 120'000 Franken garantiert. Ein hoher Verlust ist also möglich. Gewinn – oder zumindest gleich viel, wie er investiert hat – gibt es nur, wenn eine Investition in Aktien eine Rendite abwirft. Das sei ihm bei der Beratung nicht bewusst geworden, sagt er.
«Ich hätte nicht unterschreiben sollen»
Er habe sich im Beratungsgespräch von Beispielrechnungen mit grossartigen Renditen blenden lassen sowie von der Aussicht auf Steuervorteile, sagt der Mann. Er räumt dabei auch Fehler ein: «Ich hätte den Vertrag nicht gleich unterschreiben und genauer durchlesen sollen.» Denn eigentlich wäre alles im Dokument gestanden.
Eine nachträgliche Auflösung des Vertrags bringt ihm nichts. Er würde so auch 20'000 bis 25'000 Franken verlieren. Mit weiteren Alternativen, die die Helvetia ihm vorgeschlagen hat, ist er ebenfalls unzufrieden. Mit jeder verliere er noch mehr, als mit dem unterzeichneten Vertrag.
Zum Vorwurf des Mannes, dass der Auszahlungsvertrag sein Geld blockiere und ihm vermutlich einen Verlust bringe, sagt die Helvetia einerseits: «Wie in den Unterlagen dargestellt, besteht die Möglichkeit, dass Herr F. am Ende mehr ausbezahlt bekommt, als er einbezahlt hat. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass dies nicht der Fall sein wird.» Die Renditen aus den Beispielrechnungen seien realistisch, was vom SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» angefragte Vorsorgeexperten allerdings infrage stellen.
Andererseits schreibt die Versicherung, dass mit dem Ehepaar eine «umfassende Pensionsplanung» gemacht worden sei. Diese zeige eine Einkommenslücke ab 2030. Deshalb habe die Helvetia eine Auszahlung ab diesem Zeitpunkt vorgeschlagen und das Paar habe eingewilligt. Der Mann habe den Vertrag aus freien Stücken und gut dokumentiert unterzeichnet.