Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» erhält regelmässig Fragen oder Beanstandungen zur Postzustellung. Die Post nimmt Stellung.
«Espresso»: Wann muss der Pöstler klingeln? Post: Er muss immer dann klingeln, wenn das Paket nicht im Milchkasten Platz findet. Oder wenn eine besondere Dienstleistung gewählt worden ist, beispielsweise bei einer eingeschriebenen Sendung gegen Unterschrift.
Weshalb wird nicht immer zuerst geklingelt, bevor ein Paket deponiert oder ein Abholschein ausgestellt wird? Wenn eine sogenannte Deponierungsermächtigung besteht, klingelt der Pöstler nicht.
Was kann ich tun, wenn die Postbotin nicht geklingelt hat, obwohl sie dies hätte tun müssen? Dann können Sie der Post eine Meldung machen mit dem konkreten Zeitpunkt und Ort, damit sie die Einzelheiten abklären und die Teams sensibilisieren kann.
Wie lange muss der Pöstler nach dem Klingeln warten, ob jemand die Tür öffnet, bzw. zum Hauseingang kommt? Grundsätzlich haben die Postangestellten keine Vorgaben, wie lange sie warten müssen. Allerdings kennen sie die Kundschaft in ihrem Zustellgebiet mit der Zeit. So wird beispielsweise bei älteren Personen nach dem Klingeln etwas länger gewartet.
Stimmt es, dass eine Sendung auch den Nachbarn übergeben werden kann und dann rechtlich als zugestellt gilt? Ja, das ist korrekt. Wenn die Pöstlerin das Paket weder dem Empfänger übergeben noch ins Ablagefach des Briefkastens legen kann, darf sie es einem Nachbarn im selben Wohn- oder Geschäftshaus übergeben. Sie legt in diesem Fall dem Empfänger eine Mitteilung in den Briefkasten, welcher Nachbar das Paket erhalten hat. Die AGB erlauben dies, ohne dass dafür die explizite Zustimmung der Kundinnen und Kunden nötig ist.
Gibt es Ausnahmen? Ja, wenn der Versender die Zusatzleistung «eigenhändig» ausgewählt hat, bei Gegenständen, die in Dispoboxen geliefert werden oder bei Sendungen mit der Zustellanweisung «Keine Zustellung ins Ablagefach oder an Nachbar, keine Deponierung». Und auch dann nicht, wenn es sich um eine «Juristische Urkunde mit Spezialzustellung» handelt, zum Beispiel von einem Gericht.
Kann ich verbieten, dass meine Nachbarn meine Sendungen in Empfang nehmen dürfen? Ja. Mit dem entsprechenden Formular sowie beim Onlinedienst «Meine Sendungen» kann ein Kunde die Post anweisen, dass Express- und Paketsendungen nicht an Nachbarn oder nur an bestimmte Nachbarn übergeben werden.
Ist den Pöstlerinnen und Pöstlern das Deponieren von Paketen auch ohne Deponierungsauftrag erlaubt? Ja. Da die Kunden der Post immer seltener zu Hause sind, deponieren die Paketboten in der Praxis auch Pakete, die sie nicht ins Milchfach legen oder persönlich übergeben können, an einem sicheren und witterungsgeschützten Ort rund um das Haus, auch wenn keine Vereinbarung besteht. So braucht der Kunde es nicht auf der Filiale abzuholen. Das Paket gilt als korrekt zugestellt. In Streitfällen, wenn ein Paket verschwunden oder nachträglich beschädigt ist, ist die Post kulant und übernimmt den Schaden.
Diese Praxis ist in den AGB festgehalten, von den Kunden gut akzeptiert und führt zu wenigen Beanstandungen. Falls ein Kunde es wünscht oder sich beschwert, werden selbstverständlich keine Pakete mehr deponiert.
Wer haftet, wenn mein Paket vor der Türe, im Hauseingang oder aus dem «Milchkästli» gestohlen wird? Wenn ein Paket korrekt zugestellt wurde, geht die Haftung von der Post auf den Kunden über. Sie haftet daher nicht, wenn es anschliessend gestohlen oder beschädigt wird.