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Brustkrebspatientinnen im AHV-Alter bekommen weniger für Prothesen
Aus Espresso vom 02.11.2022. Bild: Colourbox
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Rentnerinnen diskriminiert Weniger Vergütung für Brustprothesen

Wer im Rentenalter an Brustkrebs erkrankt und eine Brustprothese braucht, muss tiefer ins Portemonnaie greifen.

Eine sogenannte Brustexoprothese kostet rund 400 Franken. Diese trägt man ausserhalb des Körpers in einem speziellen Büstenhalter. Die Prothese ist aus Silikon und nützt sich innerhalb eines Jahres ab. Brustkrebspatientinnen, die eine solche Prothese benötigen, brauchen also jedes Jahr eine neue.  

Vor der Pensionierung bezahlt die IV – danach die Krankenkasse 

Erkrankt eine Frau vor dem AHV-Alter an Brustkrebs und muss sie eine Brust abnehmen, übernimmt die IV die Kosten für eine Prothese. Die IV vergütet dafür maximal 400 Franken pro Kalenderjahr. Die Beratung ist in dieser Vergütung inklusive. Die Kostenübernahme durch die IV erfolgt in diesem Fall lebenslang.  

Erkrankt eine Frau im AHV-Alter an Brustkrebs, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Brustprothese. Bis September 2021 zahlten die Kassen 360 Franken für eine Prothese, seit Oktober 2021 nur noch 190 Franken pro Kalenderjahr, also nur noch gut die Hälfte. «Mich ärgert das – da wird auf dem Buckel von Patientinnen im AHV-Alter gespart», sagt eine Betroffene im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». 

BAG passte Kostenübernahme für Krankenkassen an 

Das Bundesamt für Gesundheit BAG setzt die Tarife fest, die die Krankenkassen für medizinische Hilfsmittel vergüten müssen. Im Oktober 2021 wurden die entsprechenden Tarife für Brustprothesen angepasst. Früher gab es pauschal einen Betrag von 360 Franken für Prothese und Beratung. Neu vergütet die Krankenkasse im ersten Jahr 190 für die Prothese und 150 Franken für die Beratung.

Dieser Betrag für die Beratung ist im ersten Jahr höher, da die Patientin instruiert werden muss, was länger dauert, und deshalb mit einem grösseren Betrag vergütet wird. In den folgenden Jahren brauche es weniger Beratung, sagt das BAG, da die Patientin bereits wisse, wie die Prothese anzuwenden sei. Die Krankenkasse vergütet deshalb ab dem zweiten Jahr nur noch 37.50 Franken für die Beratung. 

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BAG hält «geringfügige» Unterschiede für vertretbar 

Für betroffene Patientinnen bedeutet das: Während früher die Kosten einer Prothese (400 Franken) fast vollständig durch die Krankenkasse gedeckt waren, erhalten sie heute noch 190 Franken dafür, den Rest bezahlen sie aus der eigenen Tasche – Selbstbehalt und Franchise nicht mitgerechnet. Erfolgt die Brustkrebs-Diagnose vor dem Erreichen des Rentenalters, und übernimmt folglich die IV die Kosten für die Prothese, sind sämtliche Kosten gedeckt.  

Das BAG argumentiert, aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen und den systemischen Unterschieden würden «die geringfügig differierenden Preise (Tarife) in den verschiedenen Sozialversicherungszweigen grundsätzlich als vertretbar erachtet». 

Der Entscheid des BAG hat uns schockiert – es trifft Rentnerinnen, die häufig finanziell nicht auf Rosen gebettet sind.
Autor: Donatella Corbat Europa Donna Schweiz

«Frauen im AHV-Alter werden diskriminiert» 

Ganz anders sehen das die Krebsliga Schweiz und weitere Organisationen, die sich für Frauen mit Brustkrebs einsetzen. «Bei der Vergütung von Brustexoprothesen werden Frauen im AHV-Alter diskriminiert», sagt etwa Franziska Lenz, Leiterin Politik bei der Krebsliga. Und Donatella Corbat, Präsidentin von Europa Donna Schweiz doppelt nach: «Der Entscheid des BAG hat uns schockiert – es trifft Rentnerinnen, die häufig finanziell nicht auf Rosen gebettet sind.» 

Die Organisationen wollen nun bei der zuständigen Kommission des BAG einen Antrag auf Änderung der genannten Positionen erreichen. Auch der Bundesrat muss sich nach einem Vorstoss aus dem Ständerat mit dem Thema befassen. 

Espresso, 02.11.22, 08:13 Uhr

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