In Lebensmitteln heisst der umstrittene Zusatzstoff E171 und ist in der Schweiz seit Herbst 2022 verboten. In Kosmetika nicht. In Zahnpasten, Cremen und Lippenstiften ist Titandioxid also weiterhin erlaubt. Dies führt bei Konsumentinnen und Konsumenten immer wieder zu Stirnrunzeln, schliesslich putzt man sich idealerweise dreimal pro Tag die Zähne. «Warum ist also Titandioxid in Zahnpasten nicht verboten?», möchte ein «Espresso»-Hörer wissen.
Titandioxid schädigt möglicherweise das Erbgut
«Titandioxid schädigt möglicherweise das Erbgut», sagt Sarah Camenisch, Mediensprecherin beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Lebensmittel müssten aber sicher sein und deshalb habe man diesen Zusatzstoff letztes Jahr verboten. Die Schweiz hat sich mit diesem Verbot der EU angepasst. In Kosmetika ist CI77891 aber weiterhin erlaubt, wird jedoch regelmässig überprüft.
Kommt bald das Verbot?
Nach einem neuen Gutachten hat nun die zuständige EU-Kommission entschieden, die Sicherheit von Titandioxid neu zu bewerten. Der Fokus liegt dabei auf Kosmetika, die inhaliert oder im Mundbereich angewandt werden. Gemeint sind beispielsweise Produkte aus der Lippenpflege, Lippenstifte, Zahnpasta, loser Puder oder Haarspray.
«Sollten sich dort negative Auswirkungen auf die Gesundheit zeigen, wird die EU das Recht anpassen», sagt Sarah Camenisch. Und sie verspricht: Die Schweiz würde diese Anpassungen übernehmen, auch ein allfälliges Verbot. Die Resultate dieser Überprüfung werden für März/April 2023 erwartet, schreibt das BLV.
Freiwilliger Verzicht in Zahnpasten
Derweil erweitern die Grossverteiler ihr Sortiment an Zahnpasten ohne Titandioxid laufend. Die Migros beispielsweise sagt, bei den Kinderzahnpasten der Eigenmarken habe man bereits komplett umgestellt. Und Aldi schreibt, man habe Anfang Jahr die Beschaffung von Zahnpasten mit Titandioxid eingestellt. Die letzten Tuben mit CI77891 sollten also in rund zwei Monaten verkauft und damit aus den Regalen verschwunden sein.