Wer sich für einen Volkslauf anmeldet, wird von der Krankenkasse Swica mit Werbung und einem Beratungsanruf eingedeckt. Es sei denn, man wehrt sich. Betroffen sind Sportlerinnen und Sportler, die an Volksläufen oder Radrennen wie dem Säntis Classic oder auch dem St. Moritz Running Festival teilnehmen wollen.
Beim Anmeldeprozess auf der Plattform von Datasport müssen alle die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mittels eines Häkchens akzeptieren.
AGB genau lesen – sonst landen Daten bei Swica
Im Anmeldeprozess von Datasport heisst es in den AGB unter den Datenschutzbestimmungen: «Meine personenbezogenen Daten (Name und Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) werden zur Abwicklung des Events sowie zu Marketingzwecken (inklusive Kontaktaufnahme zur Versicherungsberatung) von Swica bei erwachsenen in der Schweiz wohnhaften Personen verwendet.» Heisst also: Nach dem Anlass meldet sich irgendwann die Swica für eine «Beratung».
Wer das nicht will, muss handeln. In den AGB heisst es nämlich auch, die Weitergabe der Daten an Swica könne jederzeit und ohne Begründung «durch eine Mitteilung an customerrequest@datasport.com untersagt werden».
Datenschützer schlägt Opt-Out-Lösung vor
Zwar gebe es aus datenschutzrechtlicher Sicht keine besonderen Probleme im konkreten Fall, schreibt die Medienstelle des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb). Zumal es sich um «keine besonders schützenswerten Personendaten handelt». Der Zweck werde klar und transparent angegeben und das Widerspruchsrecht bestehe.
Aber: «Eine pragmatischere Lösung wäre zum Beispiel eine Karenzzeit vorzusehen oder ein Kontrollkästchen zum Opt-Out zu implementieren.»
Datenschutzexpertin kritisiert Art des Widerspruchs
Ursula Uttinger ist Datenschutzspezialistin und Dozentin an der Hochschule Luzern. Gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» bezeichnet sie die Art des Widerspruchs als «kundenunfreundlich».
Auch sie würde eine Opt-Out-Lösung vorschlagen, wo die Sportlerinnen und Sportler ein entsprechendes Kreuz setzen, wenn sie keine Weitergabe der Daten wollen. Bei einer Opt-In-Lösung würde wohl kaum jemand sein Einverständnis geben zur Datenweitergabe. Das würde sich für Swica nicht lohnen, sagt Uttinger.
Datasport: Swica gibt den Takt vor
Auf die Kritik angesprochen, verweist Datasport an Swica: «Im vorliegenden Fall gibt der Sponsor Swica den Veranstaltern als Gegenleistung für ihr Sponsoring vor, wie die Integration bei der Anmeldung umgesetzt werden soll.» Die Athletinnen und Athleten hätten bis zum Zeitpunkt des Rennens Zeit, die Datenweitergabe zu widerrufen.
Umgeht Swica so das Verbot der Kaltakquise?
Seit dem 1. September 2024 ist die telefonische Kaltakquise für alle Versicherungsvermittler in der Schweiz verboten. Umgeht also die Krankenkasse Swica das Verbot?
Swica weist diesen Vorwurf von sich und schreibt «Espresso»: «Nein, wir halten uns strikt an die gesetzlichen Vorschriften. Swica unterstützt sehr viele Breitensportanlässe in der ganzen Schweiz und geht dabei langfristige Partnerschaften ein. Das Engagement für den Sport steht dabei immer im Vordergrund. Als Sponsor erwerben wir innerhalb dieser Engagements teilweise bestimmte Werberechte, die Teil des Leistungspakets sind und gegenüber allen teilnehmenden Personen transparent ausgewiesen werden.»