Worum geht es? Wer auf ein Phishingmail reagiert, seine Kreditkartendaten weitergibt und Opfer eines Betrugs wird, hat oft Pech. Das Geld ist weg, denn die Kreditkartenfirma übernimmt den finanziellen Schaden meist nicht. Der Grund: Wer die Sorgfaltspflicht verletzt, haftet selbst. Die Frage ist deshalb: Übernimmt eine Cyberversicherung den Schaden?
Das sagen die Versicherungen: Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» hat verschiedene Versicherungen in der Schweiz dazu befragt. Bei den meisten heisst es, grundsätzlich sei ein solcher Schaden gedeckt, man prüfe jedoch den Einzelfall. Je nachdem wird geprüft, ob die Sorgfaltspflicht verletzt wurde. Allenfalls ist dann eine Kürzung möglich oder die Versicherung lehnt den Schaden ganz ab.
Das sagt der Versicherungsexperte: Ein Betrug durch Phishing sei nicht automatisch gedeckt, sagt auch Raphael Vögeli, Mandatsleiter bei der Fairsicherungsberatungs AG. «Es gibt von keiner Versicherung eine Garantie, dass dies übernommen wird.» Wo das Betrugspotenzial hoch ist, muss man damit rechnen, dass die Versicherung möglicherweise nur einen Teil des Schadens zahlt. Diese Teilzahlung erfolgt in der Regel aus Kulanz.
Wann kann sich eine Cyberversicherung lohnen? Zum Beispiel bei Betrug bei Online-Einkäufen. Gedeckt sind finanzielle Schäden durch Betrug, Fehllieferungen oder Nichtlieferung von Waren. Bei Cybermobbing, Identitätsdiebstahl oder Rufschädigung bieten viele Cyberversicherungen rechtliche und psychologische Unterstützung an. Einige Versicherungen bieten einen 24-Stunden IT-Service bei Virenangriffen an. Ausserdem unterstützen sie mit präventiven Tools, wie einem Virenscanner.
Tipps beim Abschluss einer Cyberversicherung: Die meisten Cyberversicherungen haben verschiedene Module, die man individuell zusammenstellen kann. Preislich bewegen sich die Prämien zwischen 35 und 45 Franken pro Jahr. Raphael Vögeli von Fairsicherung rät, die Versicherungen und insbesondere die allgemeinen Versicherungsbedingungen zu vergleichen. Je nachdem sollte man auch eine schriftliche Bestätigung verlangen, die einem die Schadenübernahme garantiert, die man unbedingt gedeckt haben möchte.