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Occasionsauto entpuppt sich als Unfallwagen
Aus Espresso vom 12.06.2023. Bild: Imago/Gottfried Czepluch
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Vorsicht beim Autokauf Occasionsauto entpuppt sich als Unfallwagen

Ein St. Galler kauft ein scheinbar neuwertiges Occasionsauto. Später merkt er: Sein Auto hatte einen Totalschaden.

Als sich der Mann aus dem Kanton St. Gallen an «Espresso» wendet, ist die Verzweiflung gross. Schlaflose Nächte habe er wegen dieses Occasionsautos, erzählt der Mann. Das ist seine Geschichte.  

27. März 2023

Der Mann unterzeichnet den Kaufvertrag für sein Occasionsauto. Nach langer Suche wurde er bei einem Händler im Kanton Graubünden fündig. Knapp 28'000 Franken bezahlt er für das Auto, das im August 2022 zum ersten Mal in Verkehr gesetzt wurde. Die Fahrzeugprüfung ist datiert auf den 22.08.2022, auch dem Tacho sind 2600 Kilometer. Beim Kauf bemerkt der Hörer einige kleinere Mängel. Der Verkäufer erklärt, er wisse nichts über die Geschichte des Autos – er sei nur der Händler.

Bereits auf dem Heimweg entdeckt die Frau des Hörers Kratzer auf der Scheibe einer Seitentür. Der «Espresso»-Hörer wird skeptisch und fängt an, nachzuforschen. Sein Bauchgefühl hat ihn nicht getäuscht: Er findet heraus, dass seine angeblich neuwertige Occasion im Kanton Zürich in einen Verkehrsunfall verwickelt war und auf der Seite lag. Das Auto hatte im November 2022 einen Totalschaden.

Er nimmt mit dem Verkäufer Kontakt auf und will das Auto zurückgeben. Der Händler stellt sich zunächst quer, beruft sich auf den Kaufvertrag und meldet sich schliesslich gar nicht mehr. Der Hörer wendet sich an «Espresso». Das Konsumentenmagazin sucht das Gespräch mit dem Händler, dieser blockt in einem ersten Telefongespräch jedoch ab.

Was passierte mit dem Auto?

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Wie konnte dieses Auto nach dem Kauf im März eingelöst werden?

Diese Frage lässt sich nicht beantworten. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich hat das Auto am 5. Dezember 2022 im zentralen Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) gesperrt. Das ist ein verbindliches, schweizweites Register für die Zulassungsbehörden. Damit hätte das Auto nicht ohne vorgängige Fahrzeugprüfung zugelassen werden dürfen. Trotzdem ist das im Kanton St. Gallen geschehen. Wo der Fehler passiert ist, können sich beide Strassenverkehrsämter nicht erklären.

Wie kam das Auto nach dem Totalschaden wieder in den Verkauf?

Dazu muss man wissen: Zahlt eine Versicherung – wie in diesem Fall – den Kunden nach einem Totalschaden aus, gelangt das Auto in Besitz der Versicherung. Die Versicherungen versuchen im Sinne einer Schadenminderung das Auto weiterzuverkaufen. Das ist im konkreten Fall geschehen, über eine sogenannte Restwertbörse. Das ist eine Plattform, wo Autos an den Meistbietenden versteigert werden. Käufer sind Autogaragen oder Händler, zugelassen auf dieser Plattform werden nur Personen, die einen Nachweis erbringen können, dass sie vom Fach sind. Recherchen von «Espresso» zeigen, dass dieses Auto an eine Garage im Kanton Graubünden verkauft wurde. Dort verliert sich die Spur. Ob diese Garage das Auto instand gestellt und als neuwertige Occasion dem Händler unseres Hörers weiterverkauft hat oder ob es dazwischen noch eine weitere Station gab, ist unklar.

27. April 2023

Der Autokäufer wechselt die Versicherung. Dieser Versicherungswechsel hat fatale Auswirkungen: Das Strassenverkehrsamt in St. Gallen merkt, dass dieses Auto gar nicht hätte eingelöst werden dürfen ohne erneute Motorfahrzeugkontrolle – und annulliert den Fahrzeugausweis. Heisst: Der Hörer hat nun ein Auto, das nicht mehr fahrtüchtig ist. Recherchen führen den Hörer zur Garage, die nach dem Unfall im November die Reparaturkostenkalkulation gemacht hat: Ein fünfseitiges Dokument zeigt, dass rund 25'000 Franken investiert werden müssten.

«Espresso» nimmt erneut Kontakt auf mit dem Händler im Kanton Graubünden und erklärt, dass dieses Fahrzeug gar nicht mehr hätte in Verkehr gesetzt werden dürfen. Jetzt lenkt der Verkäufer plötzlich ein und verspricht, das Auto beim Käufer abzuholen und den Verkaufspreis vollumfänglich zurückzuerstatten. Er versichert, dass er nichts von diesem Unfall gewusst habe. Einen Beweis dafür, beispielsweise einen Beleg, dass er selbst zu viel für den Ankauf dieses Autos bezahlt hatte, liefert er nicht. Auch die Fragen von «Espresso» beantwortet er nicht.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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 22. Mai 2023

Der Händler aus dem Kanton Graubünden holt das Auto wie versprochen bei unserem Hörer ab und zahlt den Kaufbetrag zurück. Ein Happy End für unseren Hörer. Ein fahler Nachgeschmack bleibt, genauso wie einige offene Fragen.

Das müssen Sie beim Kauf eines Occasionsautos wissen

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  • Unterschreiben Sie einen Vertrag mit Ausschluss jeglicher Garantie, haben Sie schlechte Karten: Der Hörer hätte dem Verkäufer nachweisen müssen, dass dieser wusste, dass es sich um einen Unfallwagen handelte. Das ist oft schwierig bis unmöglich.
  • Prüfen Sie das Auto vor dem Kauf: Bei einem Occasionsauto lohnt sich eine Kontrolle durch einen Experten oder eine Expertin. Der TCS bietet in seinen Technischen Zentren solche Prüfungen an. Auch die Garage des Vertrauens kann eine solche Prüfung vielleicht machen. Eine Prüfung kostet zwar meist etwas, dies lohnt sich aber im Hinblick auf den Ärger, den man vermeiden kann.

Espresso, 09.06.23, 08:13 Uhr

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