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Fahrtest erst ab 75: Wie gefährlich sind Senioren am Steuer?
Aus Kassensturz vom 07.06.2016.
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Services Fahrtauglichkeits-Prüfung für Senioren: Das ändert sich

Seit 1. Juli gelten neue Regeln für die verkehrsmedizinische Untersuchung für Senioren ü70. So wurden zum Beispiel die medizinischen Mindestanforderungen dem aktuellen Wissensstand angepasst. Aber auch was die Ärzte betrifft, ist einiges neu. «Kassensturz» hat das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

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Fahrtauglichkeits-Prüfung für Senioren: Das ändert sich
aus Espresso vom 01.07.2016.
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Am 1. Juli traten die neuen Regeln für die Fahrtauglichkeit von Senioren in Kraft. Sie betreffen vor allem die gesundheitlichen Mindestanforderungen und die Qualifikation der Ärzte, die solche Checks durchführen.

Hier die wichtigsten Änderungen:

Medizinische Mindestanforderungen

  • Die Sehschärfewerte werden an die Richtlinien der Europäischen Union angepasst und somit herabgesetzt von 0,6 auf 0,5, der Wert für das Gesichtsfeld wird von 140 Grad auf 120 Grad reduziert.
  • Bei Alkohol, Betäubungsmittel und psychotrop wirksamen darf keine Abhängigkeit bestehen und kein verkehrsrelevanter Missbrauch vorliegen.
  • Neu ist klar formuliert, dass bei Senioren keine Krankheiten oder organisch bedingte psychische Störungen mit bedeutsamer Beeinträchtigung von Bewusstsein, Orientierung, Gedächtnis, Denkvermögen, Reaktionsvermögen oder andere Hirnleistungsstörungen (z.B. Demenz) vorliegen dürfen. Ebenso darf keine manische oder erhebliche depressive Symptomatik festgestellt werden. Erwähnt werden auch verkehrsrelevante Verhaltensstörungen, und die Beeinträchtigung von verkehrsrelevanten Leistungsreserven.
  • Bei Vorliegen einer Zuckerkrankheit muss eine stabile Blutzuckereinstellung ohne verkehrsrelevante Unter- oder Überzuckerung vorhanden sein. Und es dürfen keine anderen Stoffwechselkrankheiten mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fahrfähigkeit vorliegen.

Änderungen bei der medizinischen Untersuchung:

  • Verkehrsmedizinische Tests dürfen nur noch von Ärzten durchgeführt werden, die von der kantonalen Behörde anerkannt sind.
  • Neu wird ein Stufenmodell eingeführt. Je komplexer die Untersuchung, desto höher die Anforderung an den Untersuchenden. Für die Fahrtauglichkeitsprüfung von Senioren müssen die Ärzte im Besitz einer Anerkennung der Stufe 1 sein.
  • Die kontrollierenden Ärzte müssen über festgelegte Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Diese können sie mittels Kursbesuch oder durch Selbststudium erlangen. Sie müssen den Behörden per Mausklick im Internet bestätigen, dass sie die Anforderungen erfüllen.
  • Die Anerkennung gilt nicht mehr nur kantonal, sondern gesamtschweizerisch.
  • Ist ein Arzt unsicher bei der Beurteilung eines Seniors, hat er neu die Möglichkeit, der kantonalen Behörde zu beantragen, dass die definitive Beurteilung durch einen Arzt mit der Anerkennung in einer höheren Stufe vorgenommen wird.
  • Neu wird verlangt, dass die Ärzte und Augenoptiker, die Tests durchführen, in der Schweiz tätig sind.
  • Die zu untersuchende Person soll wählen können, bei welchem Arzt sie die verkehrsmedizinische Untersuchung machen will. Voraussetzung ist, dass der Arzt eine behördliche Anerkennung vorweisen kann. Eine Liste von solchen Ärzten finden Sie hier, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen.

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Studiogespräch mit Maximilian Reimann, Nationalrat SVP/AG und Rolf Seeger, Verkehrsmediziner
Aus Kassensturz vom 07.06.2016.
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Führerausweis mit Beschränkungen

Was viele nicht wissen: Es gibt nicht nur Führerschein ja oder nein. Schon seit jeher besteht die Möglichkeit, einen Führerschein zu erhalten, der nur für gewisse Fahrten gilt. So kann der Seniorfahrer den Fahrausweis trotz medizinischer Defizite unter Umständen behalten, darf aber beispielsweise nur örtlich oder zeitlich beschränkt fahren (z.B. nur bestimmte Strecken oder nur tagsüber). Diese Möglichkeit soll in der Verordnung neu explizit erwähnt und beschrieben werden. Der Entscheid liegt bei der Behörde und dem Arzt.

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