In Deutschland ist der Widerstand gegen die höheren Grenzwerte gross. Als EU-Mitglied wehrt sich Deutschland auf dem Rechtsweg gegen die Richtlinie. Dies ist in der Schweiz nicht möglich. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) relativiert auf Anfrage von «Espresso»: Mit der neuen Spielzeugverordnung würde mehr Sicherheit geschaffen, da viele gefährliche Stoffe nun verboten seien und bei vielen anderen die Grenzwerte sogar gesenkt würden.
Schwierigeres Eingreifen bei der Kontrolle
Auch der Basler Kantonschemiker Peter Wenk streicht heraus, dass mit der neuen Spielzeugverordnung vieles verbessert wurde. So wurde zum Beispiel auch die Rückverfolgbarkeit stärker gewichtet. Die Erhöhung der Grenzwerte bei den Schwermetallen kann er jedoch nicht nachvollziehen: «Wenn man von einer maximalen Aufnahme der Stoffe beim Kind ausgeht, kann es Probleme geben.»
Zudem sei es nun auch schwieriger, gegen schwarze Schafe vorzugehen. Beim Grossteil des Spielzeugs seien auch die bisherigen Grenzwerte nie ein Problem gewesen. Es gebe jedoch immer wieder Händler, die auf kurzzeitigen Profit aus seien und Produkte importieren, die die Grenzwerte überschreiten. Mit den neuen Grenzwerten sei es nun schwieriger, gegen diese vorzugehen.
Die Spielzeugbranche ist in der Pflicht
Kein Problem mit den neuen Grenzwerten sieht der Spielwarenverband Schweiz. Um die neuen Regelungen der Spielzeugverordnung anwenden zu können, hat der Verband aktuell seinen Mitgliedern einen Leitfaden verteilt. Sandro Küng vom Spielwarenverband warnt hingegen vor Spielzeug, welches nicht im offiziellen Verkauf erstanden wird. Gerade im Internet und an Jahrmärkten gebe es schwarze Schafe.
Darauf sollten Sie beim Spielzeugkauf achten:
- Bei Spielzeug aus dem Internet oder von Händlern am Strand sollte man vorsichtig sein. Im Zweifel: Hände weg!
- Spielzeug mit einem starken Parfüm- oder Plastikgeschmack sollte man meiden
- Kein Spielzeug, bei dem sich die Farbe löst
- Plastikspielzeug sollte PVC-frei sein
- Holzspielzeug am besten unbehandelt kaufen
- Warnhinweise (z.B. nicht für Kinder unter 3 Jahren) unbedingt beachten