Die Vorfreude war gross beim Ehepaar Bänziger: Eine unbeschwerte Woche auf einer Flussreise auf dem Rhein. Doch schon am zweiten Tag fühlte sich Barbara Bänziger unwohl und bekam schon bald einen schlimmen Brechdurchfall. Am nächsten Tag erwischte es auch ihren Mann. Und bald kamen immer mehr Erkrankte dazu. An eine unbeschwerte Flussreise sei nicht mehr zu denken gewesen, erzählt Barbara Bänziger.
Schon zuvor Erkrankungen an Bord
Schon beim Einstieg in Basel hatten viele Passagiere ein ungutes Gefühl. Sie wurden von der Crew mit dem Hinweis empfangen, sofort die Hände zu waschen. Ausserdem waren Putzangestellte mit Mundschutz unterwegs. Dies mit gutem Grund: Schon auf der Reise zuvor waren einige Passagier an der Magen-Darm-Grippe erkrankt, bestätigt Thurgau Travel auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso».
Ausmass war nicht vorauszusehen
Der Veranstalter schreibt dazu in einer Stellungnahme: «Zu diesem Zeitpunkt war nicht abzusehen, wie sich diese Magen-Darm-Grippe entwickeln wird.» Laut Angaben von Thurgau Travel waren 40 von insgesamt 170 Personen davon betroffen. Die Magen-Darm-Grippe habe jeweils lediglich ein bis zwei Tage gedauert. Ein vorzeitiger Abbruch der Reise sei deshalb nie zur Diskussion gestanden.
Man habe alles unternommen, um die Krankheit einzudämmen. Dafür gebe es genaue Richtlinien an die Crew, insbesondere was die Reinigung und wirksame Putzmittel angehe. Zudem seien Gemeinschafts-WCs geschlossen und beim Essen auf Buffets verzichtet worden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Rechtlich kein Anspruch, dennoch Entschädigung durch Veranstalter
Fest steht: Für Barbara Bänziger und ihren Mann war die Reise nicht der erhoffte Genuss: «Eigentlich wäre ich am liebsten heim!» Für Betroffene sei die Situation unangenehm gewesen, räumt Thurgau Travel ein. Man bedaure dies sehr. Allen während der Reise Erkrankten hat Thurgau Travel einen Gutschein über 200 Franken für eine weitere Schifffahrt offeriert. Erst wer explizit danach fragte, erhielt den Betrag auch in bar ausbezahlt.
Rechtlich wäre den Passagieren wohl überhaupt keine Entschädigung zugestanden. Dies wäre erst dann unter Umständen der Fall, wenn der Veranstalter fahrlässig gehandelt hätte. Dies war bei dieser Reise jedoch wahrscheinlich nicht der Fall.