«Ich finde diese Gebühr unverschämt», beschwert sich die Kundin eines Migros-Fitnessparks. Für einen zweimonatigen Unterbruch des Abos – sie musste für zwei Monate beruflich ins Ausland – bezahlte sie eine «Bearbeitungsgebühr» von 120 Franken. Andere Anbieter sind da wesentlich grosszügiger.
* Standard- oder Durchschnittspreis, manche Fitnessstudios bieten unterschiedliche Abos zu unterschiedlichen Preisen an; zum Beispiel mit/ohne Kurse, Wellness, Jugend-/Studentenrabatt etc.
Die obige Auswahl ist bei weitem nicht vollständig. Neben diesen grösseren Ketten gibt es hunderte von kleineren Anbietern mit wieder anderen Abopreisen und Time-Stop-Gebühren. Es lohnt sich auf jeden Fall, die jeweilige Website und den Vertrag genau zu studieren. Die meisten Anbieter verlangen einen stichhaltigen Grund und einen Beleg (Arztzeugnis, Bescheinigung Arbeitgeber etc). Der Jahresvertrag wird danach um die unterbrochene Zeit verlängert.
«Bearbeitungsgebühr gerechtfertigt»
Die Migros sagt auf Anfrage zu den vergleichsweise hohen Time-Stop-Gebühren: So ein Vertrag mit einem Fitnesscenter entspreche schliesslich einem Mietvertrag, «der bei Nichtbenutzung seitens Kunden eigentlich keine Rückerstattung oder Verlängerung vorsieht.» Ähnlich wie bei einem Mietvertrag für eine Wohnung oder ein Auto. Und letztlich spare man auch bei einer «Bearbeitungsgebühr» von 60 Franken für den zusätzlichen «administrativen Aufwand». Ohne Unterbruch kostet ein Monat Fitness in einem Migros-Fitnesspark zwischen rund 100 und 120 Franken.