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Fluss
Legende: «Böötle» ist längst ein grosser Volkssport. Keystone

Familie und Freizeit Gummiboote über 2.50 Meter müssen angemeldet werden

Auf den ersten Blick scheint die Frage eines «Espresso»-Hörers albern: «Muss ich mein Schlauchboot anmelden?». Aber tatsächlich: Viele Schlauchboote, die heute in den Warenhäusern verkauft werden, erfüllen die gesetzlichen Kriterien eines Schiffes – und müssten daher angemeldet werden.

An heissen Wochenend-Tagen herrscht zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen Hochbetrieb: Dutzende, ja hunderte von Plausch-Böötlern lassen sich den Rhein runter treiben. Das gleiche Bild auf der Aare zwischen Thun und Bern und auf noch vielen weiteren Flussabschnitten in der Schweiz.

Was viele Schlauchboot-Besitzer vermutlich nicht wissen: Streng nach Gesetz müsste ihr Boot wohl angemeldet werden.

Auf die Länge kommt es an

Ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» hat sich vor kurzem ein Schlauchboot beim Online-Händler Galaxus gekauft. Er staunte nicht schlecht, als er bei der Bestellung darauf hingewiesen wurde, dass «grundsätzlich alle auf den öffentlichen Gewässern eingesetzten Schiffe einen Schiffsausweis und ein Kontrollschild» benötigen. Davon ausgenommen, so der Hinweis weiter, seien nur Schiffe, die kürzer seien als 2,50 Meter.

Der Hobby-Böötler will das nicht so recht glauben und fragt nach bei der Schifffahrtskontrolle des Kantons Zürich. Ja, heisst es dort, das Boot müsse immatrikuliert werden.

Das Amt verweist auf die Binnenschifffahrts-Verordnung – Artikel 16. Dort steht es noch einmal schwarz auf weiss: Schiffe müssen angemeldet sein, es sei denn, sie seien kürzer als 2,50 m. Und es gibt noch weitere Ausnahmen: Auch Strandboote oder Paddelboote müssen nicht angemeldet werden.

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Schlauchboot ist nicht gleich Strandboot

Die Binnenschifffahrtsverordnung regelt, was sich wo auf öffentlichen Schweizer Gewässern tummeln darf. Die Verordnung definiert auch, was ein Schlauchboot ist: «Ein aus mehreren Luftkammern mit oder ohne feste Bauteile bestehendes aufblasbares Schiff.» Ein Strandboot dagegen besteht nur aus einer Luftkammer. Und als Paddelboote gelten insbesondere Kanus oder Kajaks.

«Espresso» fragt bei verschiedenen Händlern an, wie denn das Schlauchboot-Sortiment aussehe. Und die nicht repräsentative Umfrage zeigt: Rund die Hälfte der angebotenen Schlauchboote sind länger als 2,50 Meter – und erfüllen damit grundsätzlich die Kriterien, um als anmeldungspflichtig zu gelten. Es ist also davon auszugehen, dass zahlreiche Boote die Flüsse runtertreiben, die eigentlich angemeldet sein müssten.

Nicht alle Kantone gleich streng

Auf Anfrage bestätigt die Schifffahrtskontrolle des Kantons Zürich, dass hier alle Boote, die länger sind als 2,50 Meter angemeldet werden müssen – das gilt für Schlauchboote, welche über die sogenannte EU-Konformitätserklärung verfügen, eine Art Qualitäts-Standard (die meisten Boote im Verkauf haben diese). Insofern kommt der «Espresso»-Hörer nicht darum herum, sein Boot zu immatrikulieren und es mit Kontrollschild zu versehen.

Weniger streng sind etwa die Kantone Bern und Thurgau: Hier heisst es, solche Boote müssten nicht zwingend angemeldet werden. Sie dürften dann, also nicht angemeldet, einfach nur auf Fliessgewässern oder in der Uferzone von Seen verwendet werden. Die Uferzone ist ein 150 Meter langer Streifen entlang von Seeufern.

Darauf achten im Umgang mit Schlauchbooten!

Was also tun, wenn man bereits ein Boot gekauft hat oder eines kaufen will? Folgende Punkte sind wichtig:

  • Schlauchboote, die länger sind 2,50 Meter müssen grundsätzlich angemeldet werden, sofern sie über die EU-Konformitätserklärung verfügen – das gilt insbesondere im Kanton Zürich.
  • In anderen Kantonen (Bsp. BE, SG, TG) müssen die Boote nicht angemeldet werden. Dann dürfen Sie damit aber nur auf Flüsse oder in die Uferzone von Seen.
  • Schlauchboote, die mit einem Motor ausgerüstet sind, müssen zwingend angemeldet werden.
  • So oder so: Wenn Sie mit Schlauch-, Paddel- oder Strandboot auf See oder Fluss gehen, sorgen Sie dafür, dass das Boot mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse angeschrieben ist. Die Binnenschifffahrtsverordnung schreibt das vor.
  • Die Schifffahrtskontroll-Stellen der Kantone geben Auskunft darüber, ob Ihr Schlauchboot meldepflichtig ist oder nicht.

«Kassensturz» hat Schlauchboote getestet

Von 8 Schlauchboot-Sets im Test ist nur eines «gut», gleich 4 sind «ungenügend». Ein Boot hat ein Sicherheitsproblem: Mit kaputter Hauptkammer kann man es nicht mehr an Land rudern. Andere haben untaugliche Ruder, einige sind zu klein für die Personenzahl. Weltbild nahm sein Boot vom Markt. Zum Artikel

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