Zuständig für die Kindertagesstätten sind die Kantone. Sie müssen neue Kitas bewilligen und sie sind auch verantwortlich für die Aufsicht. So wird vom Staat ein Mindeststandard garantiert, insbesondere für die Ausbildung des Personals oder den Betreuungsschlüssel, welcher die Anzahl Betreuer pro Gruppe festlegt.
Von Kanton zu Kanton anders
In dieser Aufsichtsfunktion sind die Kantone frei, ob sie die Aufgaben selber übernehmen oder an die Gemeinden delegieren. Dies gibt Anlass zu Kritik. Die Gemeinden seien oftmals überfordert, heisst es beispielsweise bei Kibesuisse, dem Verband Kinderbetreuung Schweiz. Ändern lässt sich das momentan allerdings nicht, da den Kantonen diesbezüglich nichts vorgeschrieben werden kann.
Allerdings sehen auch die Kantone ein, dass in Sachen Qualität etwas unternommen werden muss. «In den letzten zehn bis 15 Jahren stand vor allem der Ausbau der Kindertagesstätten an», sagt dazu Gaby Szöllösy, Generalsekretärin der Sozialdirektorenkonferenz SODK. Das Thema Qualität rücke erst jetzt ins Zentrum der Diskussionen.
Was zählt, ist der persönliche Eindruck
Für Eltern bedeutet das allerdings: Sie können sich nicht einfach darauf verlassen, dass jede Kita «gut» ist. Und so gibt es für Mami und Papi nichts anderes, als die Kita zu besuchen und sich selber einen Eindruck zu verschaffen.
Einige Qualitätsmerkmale für eine Kita:
- Pädagogisches Konzept: Gibt es ein solches und passt dieses zum eigenen Erziehungsstil?
- Betreuungsschlüssel: Wie viele Kinder sind in einer Gruppe, wie viele Betreuer sind zuständig und wie sind diese ausgebildet?
- Infrastruktur: Wie gefallen mir die Räume? Gibt es einen Garten?
- Was sagt mein Bauchgefühl?