An einem Donnerstagabend begann in Bäretswil (ZH) im Garten der Familie Heusser eine folgenschwere Geschichte. Brigitta Heusser: «Wir haben Gäste eingeladen, etwa 15 Leute. Aber das Wetter war nicht so sicher.» Präventiv liess Brigitta Heusser die Storen runter und spannte eine Plache. Doch auf einer Seite fehlte ihr der Platz für den Hering. «Deshalb habe ich ohne böse Absicht eine Hakenschraube am Pfosten des Nachbars befestigt, um dort eine Öse der Plache anzuhängen. Das war alles.»
Eintrag im Strafregister
Heusser schraubte den Haken in den Zaun. Der Zaun steht teilweise auf dem Boden von Heussers, aber er gehört dem Nachbarn. Der sah rot: Wegen der kleinen Schraube in seinem simplen Holzpfosten alarmierte der Nachbar tatsächlich die Polizei und zeigte Heusser wegen Sachbeschädigung an. Die Polizisten hätten ihm gesagt, er könne die Schraube drin lassen bis nach dem Fest. «Ich müsse die Schraube danach entfernen und das Loch durch einen Fachmann mit einem Flickzapfen reparieren lassen», erzählt Heusser.
Emil Heusser liess das Loch reparieren. Danach war vom vermeintlichen Schaden nichts mehr zu sehen. Trotzdem kassierte er von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung. Das heisst: eine Busse von 300 Franken und 275 Franken Gebühren. Das macht 575 Franken für ein kleines Loch an einer einfachen Holzlatte. Viel Lärm um nichts, doch um der Ruhe Willen wollten Emil und Brigitta Heusser die Busse bezahlen. Emil Heusser: «Dann habe ich festgestellt, dass dies einen Strafregistereintrag gibt. Und das kann ich vom Beruf her nicht gebrauchen.»
Die Sache eskalierte: Nachdem bereits die Polizei den Fall akribisch dokumentiert hatte, überprüfte eine Ingenieurfirma zusätzlich den Grenzverlauf. Dabei stellte sich heraus, dass der Pfosten des Nachbars gar nicht auf dessen Boden steht, sondern teilweise auf dem Grund des Ehepaars Heusser.
Schuld- und Freispruch
Wegen einer Hakenschraube und einem streitsüchtigen Nachbar riskierte Emil Heusser einen Eintrag im Strafregister. Das wollte er nicht akzeptieren. Deshalb wehrten sich die Heussers. Sie erhoben Einspruch gegen den Strafbefehl. Ihr Fall landete beim Bezirksgericht im nahen Hinwil. Erstaunlicher Entscheid: Der Einzelrichter befand den Angeklagten der «geringfügigen Sachbeschädigung» zwar für schuldig, verhängte jedoch keine Strafe. Allerdings wurden Heusser die Gerichtskosten aufgebrummt. Das liess sich Emil Heusser nicht gefallen. Er zog die Sache weiter vor das Obergericht des Kantons Zürich.
Und siehe da: Der Angeklagte wurde vom Vorwurf der «geringfügigen Sachbeschädigung» freigesprochen. Seinem streitsüchtigen Nachbarn bürdeten die Oberrichter den grössten Teil der Verfahrenskosten auf. In der Begründung heisst es: Der Geschädigte habe selber eingestanden, dass lediglich ein geringer Schaden entstanden und die beschädigte Stelle kurz darauf geflickt worden sei. «Dennoch und aus offensichtlich sachfremden Motiven hat der Geschädigte an seiner Strafanzeige festgehalten und unnötigerweise ein Strafverfahren veranlasst.» Unter den gegebenen Umständen verstosse das Verhalten des Nachbarn gegen das «Verbot des Handelns wider Treu und Glauben».
Und die Moral der Geschicht': Nicht mit jeder Bagatelle sollte man vor Gericht.