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Friedhöfe machen rigide Vorschriften
Aus Kassensturz vom 19.04.2011.
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Familie und Freizeit Nichts ist so genormt wie ein Grab

Eine Familie hat für den verstorbenen Vater einen besonderen Grabstein ausgesucht. Dieser entspricht den Bülachs Friedhofsvorschriften. Dennoch darf es nicht aufgestellt werden, denn es genüge den künstlerischen Ansprüchen nicht. Derselbe Grabstein ziert aber zahlreiche Friedhöfe anderer Gemeinden.

Im Sommer 2004 stirbt der Vater von Silvia Filograna überraschend. Er wird in Bülach beerdigt. Die Familie suchte danach lange nach einem passenden Grabstein, doch am Ende bewilligte der Friedhof das ausgesuchte Modell nicht. Silvia Filograna ist enttäuscht: «Sie wollen den Grabstein nicht. Und sie haben sich hinter einem Artikel versteckt, mit dem man alles begründen könnte, wenn man etwas ablehnen will.»

Ihr Bruder war auf eine neue Art Grabstein gestossen, und Silvia Filograna hat diese sofort gefallen: Kalksteine in einem verzinkten Stahlgitter, erhältlich in verschiedenen Formen. Diese kosten deutlich weniger als ein herkömmlicher Grabstein. Silvia Filograna und ihr Bruder entschieden sich für ein Gitter-Kreuz. Es hätte zu ihrem Vater gepasst, sagt Silvia Filograna und erklärt: «Die Steine sind lose in einem Gitter, und man kann sie herausnehmen. Die Kinder können Steine hinzufügen, wenn sie Freude daran haben.»

Reine Geschmacksache

Auch der Hersteller der Grabsteine kann die Absage schwer nachvollziehen. Markus Hug hat erst vor einem Jahr die Firma Hug Art gegründet und mit der Produktion begonnen. Seine Grabmale entsprechen den allgemeinen Vorschriften von Friedhofreglementen, die Kreuzform ist ein christliches Symbol und die vorgeschriebenen Masse werden eingehalten. Aber die losen Steine und das verzinkte Stahlgitter würden den Paragrafen widersprechen, schreibt der Friedhof Zweckverband Bülach in seiner Absage. Weiter ist zu lesen, dass der Grabstein die ruhige Gesamtwirkung des Friedhofs störe.

Markus Hug kritisiert diesen Entscheid. Das sei die individuelle Ansicht von einzelnen Behördenmitgliedern: «Jeder Mensch hat einen andern Geschmack. Und warum soll ein Grabstein nach dem Geschmack der Gemeinde sein? Der Stein soll den Hinterbliebenen gefallen.»

Künstlerisch wertvoll muss es ein

In der Schweiz hat jede Gemeinde ein eigenes Friedhofreglement. Bis zu 60 Artikel schreiben detailliert vor, wie Grab und Grabsteine auszusehen haben. An den meisten Orten sind Holz, Bronze Schmiedeeisen und Natursteine erlaubt.

Neben Bülach hat auch Nussbaumen die Grabsteine von Markus Hug nicht zugelassen, im Gegensatz dazu haben zahlreiche Gemeinden im Kanton Aargau und im Kanton Zürich diese bewilligt.

Es brauche Regeln, damit alle Angehörigen ungestört trauern könnten, erklärt Stadtrat Willi Meier. Den Vorwurf, nur nach dem Geschmack entschieden zu haben, weist er zurück. Das Reglement lasse keine verzinkten Eisengitter zu, zudem genüge der Grabstein den künstlerischen Ansprüchen nicht. Deshalb habe er keine Ausnahme gemacht. Willi Meier betont, dass das Reglement Spielraum zulässt: «Wir haben auch glänzende Steine und Fotos auf den Steinen zugelassen. Aber es muss eine Gestaltung da sein, die künstlerisch  wertvoll ist, damit der Stein zugelassen wird.»

Schlichtes Holzkreuz als Ersatz

Weniger streng sind die Regeln beim Grabschmuck. Neben Fotos sind auch Windräder und Engel erlaubt. Nicht alle Angehörigen haben Verständnis für die strenge Einheitlichkeit, die für eine ruhige Gesamtwirkung  erforderlich sei. Silvia Filograna kritisiert den Entscheid: «Ich glaube nicht, dass die Leute durch den Friedhof laufen und Kritik an Grabsteinen äussern.»

Das Grab ihres Vaters will sie nicht mehr verändern, das Holzkreuz soll jetzt bleiben.

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