Werner Jäckle aus dem Kanton Bern will kürzlich am Postschalter eine Einzahlung machen. Er hat bei einer deutschen Firma eine Software gekauft und soll nun 35 Euro überweisen – auf ein Schweizer Konto in Basel.
20 Franken für Bestätigungsformular
Am Postschalter wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er für diese Überweisung ein Bestätigungsformular ausfüllen müsse, dass das Geld rechtmässig ihm gehöre – wegen dem Geldwäschereigesetz. «Das kostet dann noch 20 Franken extra», meint der Postangestellte.
Postkunde Jäckle ist perplex: «Ich dachte, der Postangestellte hat sich verhört. Ich wollte ja nicht 35‘000 Euro überweisen!» Doch die Post bleibt hart, und Werner Jäckle zieht unverrichteter Dinge ab. 20 Franken für eine Einzahlung von 35 Euro, das erscheint Werner Jäckle absurd.
Die Nachfrage bei der Post ergibt: es ist in diesem Fall tatsächlich ein Fehler passiert. «Da ist wahrscheinlich ein Missverständnis entstanden», bestätigt Postfinance-Sprecher Johannes Möri. Denn diese bürokratische Hürde gilt nur, wer Bargeld ins Ausland einzahlen will.
Überprüfung auf Geldwäscherei «bereits ab 5 Rappen»
Bei einer Barüberweisung an ein ausländisches Konto muss der Kunde jedoch tatsächlich bereits ab fünf Rappen ein Formular ausfüllen und bestätigen, dass er der rechtmässige Besitzer des Geldes ist. So will es die strenge Geldwäscherei-Verordnung, wie die Finanzmarktaufsicht FINMA gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 bestätigt.
Der stolze Preis von 20 Franken fürs Ausfüllen eines Standard-Formulars begründet Johannes Möri von Postfinance so: «Die Transaktion ins Ausland kostet zwölf Franken, dazu kommt noch eine Gebühr von acht Franken, die wir für den administrativen Aufwand und für die ganze Nachbearbeitung erheben.»
Lösung: Überweisung via Bankkonto
Postkunde Werner Jäckle macht die Überweisung schlussendlich bei seiner Hausbank. Für all jene, die Geld auf ein ausländisches Konto einzahlen müssen, übrigens ebenfalls die beste Lösung: Bei einer Banküberweisung ist die Geldwäschereiverordnung weniger streng. Dort gilt die Identifikationspflicht erst bei einem Betrag ab 25‘000 Franken.