Die Nationalbank hat die Leitzinsen im Januar noch weiter unter Null gesenkt. Seither ist viel Bewegung im Hypothekenmarkt. Langfristige Festhypotheken waren zeitweise sehr günstig. Auch Oskar Ried verglich die Zinssätze genau. Beim UBS-Kunden lief im Februar eine seiner Hypotheken-Tranchen aus.
Die Offerte seiner Hausbank enttäuschte ihn: Der Zinssatz war deutlich höher als jener von anderen Anbietern. Der Rentner entschied sich, sämtliche Hypotheken bei der UBS vorzeitig zu kündigen und dafür die Ausstiegskosten, die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung, zu bezahlen. Die Auflösungskosten sind happig. Doch Ried befürchtete steigende Zinssätze und wollte sich absichern.
Vorzeitiger Ausstieg nur bei Verkauf
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Die Möglichkeit einer solchen ausserordentlichen Kündigung bieten verschiedene Finanzinstitute an. Nicht aber die UBS, wie Ried feststellte. Der Grund ist eine Klausel in den allgemeinen Bestimmungen des Vertrags: Die ausserordentliche Kündigung ist nur bei einem Verkauf der Liegenschaft möglich. Doch Verkaufen will Oskar Ried nicht. «Ich finde das nicht korrekt und meine Erkundigungen haben ergeben, dass es bei den anderen Banken nicht so ist», sagt Ried.
Stefan Heitmann, Geschäftsführer des Hypotheken-Vergleichsdiensts Moneypark erklärt: Ein vorzeitiger Ausstieg kommt in Frage, wenn mit steigenden Zinsen gerechnet werden muss. Er kritisiert die Vertragsklausel der UBS: «Der Kunde kann aus dem Vertrag de facto nicht aussteigen oder es ist allein die Willkür der UBS, die entscheidet, ob er ein faires Ausstiegsangebot erhält.»
Verschiedene Fachleute erklären, dass bei den meisten Hypotheken-Anbietern die vorzeitige Kündigung einer Festhypothek gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist. Von den von «Kassensturz» befragten Instituten verweisen auch Postfinance und Credit Suisse auf eingeschränkte Möglichkeiten einer vorzeitigen Kündigung.
Vergleichen lohnt sich
Bei Erneuerung oder Neuabschluss einer Hypothek empfiehlt Stefan Heitmann von Moneypark: Kunden sollen nicht nur die Hausbank fragen, sondern die Hypothekar-Zinsen vergleichen und verschiedene Angebote prüfen. «Die Konditionen für das identische Produkt liegen mittlerweile so weit auseinander, dass ein Kunde sehr leicht Zehntausende von Franken verschenkt oder mit einer Unterschrift gewinnt».
Stellungnahme der UBS
Frühere Beiträge:
Die UBS schreibt «Kassensturz» zum Fall von Oskar Ried: «Der Kunde schliesst mit UBS einen Festhypothekenvertrag mit einer festen Laufzeit und einem festen Zinssatz ab. Dem Kunden werden sämtliche Vertragsbestimmungen erläutert und er akzeptiert diese mit der Vertragsunterzeichnung. Im Festhypothekenvertrag sind die Bedingungen für eine mögliche Kündigung abschliessend aufgezählt und vereinbart. Es ist dem Kunden damit möglich, seinen Vertrag aufzulösen. UBS hält sich an ihre Verträge und ändert nicht während deren Laufzeit die Spielregeln. Dasselbe verlangt sie von ihren Kunden auch.»