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Geld Expertenchat «Steuern»: Das Wichtigste zusammengefasst

Der «Espresso»-Expertenchat zum Thema Steuern hat gezeigt: Viele Schweizer fühlen sich beim Ausfüllen der Steuererklärung unsicher. Michael Leysinger, einer der Experten, fasste im Gespräch mit «Espresso» die wichtigsten Fragen zusammen.

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Expertenchat «Steuern»: Antworten auf die spannendsten Fragen
aus Espresso vom 28.02.2013. Bild: zvg
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Bald ist die Steuererklärung wieder fällig. Und wie jedes Jahr bereitet sie vielen Kopfzerbrechen. Beim Ausfüllen tauchen viele Unklarheiten auf, wie auch der «Espresso»-Expertenchat zu diesem Thema zeigte. Michael Leysinger, dipl. Steuer- und Treuhandexperte, war einer dieser Experten und fasste im Gespräch mit «Espresso» die wichtigsten Aspekte zusammen.

Herr Leysinger, wie gehe ich die Steuererklärung richtig an?

Am besten beginnen Sie schon im Vorjahr. Indem Sie nämlich alle notwendigen Belege sammeln und separat aufbewahren. Wenn Sie finden, dass etwas für die Steuererklärung relevant sein könnte, legen Sie das in einen speziellen Ordner oder eine spezielle Mappe ab.

Die Schweiz, ein Land der Hausbesitzer. Auffallend viele Fragen wurden zum Thema Immobilien gestellt. Was sollte hier vor allem beachtet werden?

Meistens ging es im Chat darum, dass der Hausbesitzer seinen Liegenschaftsunterhalt – beispielsweise eine Fassadenrenovationen – gelten machen will. In der Regel kann er das tun, und das bringt normalerweise auch viel Geld ein. Nun gibt es aber andere Renovationen wie zum Beispiel eine Badezimmer-Erneuerung inklusive neuer Sauna.

Der Steuerkommissär wird hier die Stirn runzeln und sagen: Das ist kein Liegenschaftsunterhalt, sondern eine wertvermehrende Aufwendung. Somit wird er eine Steuerermässigung nicht zulassen. Für den Hausbesitzer ist aber wichtig, die Rechnung aufzubewahren, sodass er bei einem späteren Hausverkauf diese Beiträge bei der Grundstückgewinnsteuer geltend machen kann.

Auch die Gesundheitskosten wurden im Chat immer wieder thematisiert. Welche Frage wurde hier am häufigsten gestellt?

Vor allem die zeitliche Abgrenzung scheint immer wieder für Unklarheiten zu Sorgen. Der Arzt stellt ja seine Rechnung im Nachhinein, so wird der Arztbesuch vom Dezember wahrscheinlich erst im Januar des Folgejahres abgerechnet. Nun stellt sich die Frage, in welchem Jahr man diesen Aufwand geltend machen kann.

Hier haben die Kantone verschiedene Vorgehensweisen. Ich würde vorschlagen, dass man solche Kosten sofort gelten macht. Wenn der Abzug dann nicht zugelassen wird, kann man es immer noch im Folgejahr erneut versuchen. Wartet man zu lange, ist die Chance vertan und das Geld ist verloren.

Ein weiteres Thema, das für viele Fragen sorgte: Die Weiterbildung.

Hier sorgt vor allem die Definition für Unklarheiten, da der Begriff kantonal unterschiedlich betrachtet wird. Im Kanton Zürich gehören Berufsaufstiegskosten ebenfalls zur Weiterbildung. Zum Beispiel, wenn sich der Zimmermann zum Meister ausbilden lässt. In anderen Kantonen können diese Kosten nicht abgezogen werden.

Ich rate aber auf jeden Fall, diese Kosten geltend zu machen. Und wenn sie zurückgewiesen werden, dann sollte der Steuerpflichtige Einsprache erheben und die Zürcher Praxis als Beispiel vorlegen. Diese kann im Internet heruntergeladen werden.

Was hat sie am meisten überrascht?

Porträt Michael Leysinger
Legende: Der Steuer- und Treuhandfachmann Michael Leysinger stand als Chat-Experte zur Verfügung. Legatax

Ich habe gesehen, wie sich viele Leute relativ hilflos im Steuer-Dschungel bewegen müssen.

Da möchte ich doch unsere Gesetzgeber bitten, für eine Vereinfachung zu sorgen. So kann das nicht weitergehen. Ein Beispiel dafür sind Patchwork-Familien. Vielen ist unklar, wie sie Abzüge vornehmen müssen.

Die Anleitung ist ein Unding, das man schlichtweg nicht verstehen kann. Nicht einmal die Personen, die die Steuern veranlagen können es verstehen und umso weniger natürlich der Steuerpflichtige selbst.

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