Hans Buchmeier leidet an Schlafstörungen. Nicht wegen gesundheitlicher Probleme. Grund sind die vielen Mahnungen, die er seit nunmehr drei Jahren regelmässig bekommt. Absender: Die Inkassofirma Intrum Justitia. Zahlen soll Buchmeier über 600 Franken. Mal droht das Inkassoinstitut mit einem Prozess, dann flattert eine Betreibung ins Haus, dann wieder wird ein «Rabatt» angeboten.
Reklamation bleibt unbeantwortet
Hintergrund der Forderung ist eine Rechnung eines Telekommunikationsanbieters aus dem Jahr 2009, mit der Hans Buchmeier nicht einverstanden war. Von den ursprünglich 300 Franken war er bereit, knapp die Hälfte zu bezahlen. Doch seine schriftliche Reklamation blieb unbeantwortet. Statt einer reduzierten Rechnung bekommt er seither regelmässig Post von Intrum Justitia.
Dieses Vorgehen raube im den Schlaf», schildert der 80-Jährige im «Kassensturz». Der Gang zum Betreibungsamt sei «ein Schock» gewesen.
Intrum belästigt 14-Jährigen
Ungefreutes hat auch Fabrice Lanz erlebt. Im Spätsommer hat der Schüler sein erstes Handy geschenkt bekommen. Doch schon das dritte SMS verschlug dem 14-Jährigen fast die Sprache. «Intrum Justitia forderte meinen Sohn auf, endlich seine offenen Schulden zu bezahlen», erzählt Stephan Lanz, Vater von Fabrice. Er geht der Sache nach und findet heraus, dass ein Telekommunikationsanbieter via Intrum Justitia Handyschulden eintreiben lässt. Offenbar habe die Nummer seines Sohnes früher jemandem gehört, der seine Rechnungen nicht bezahlt hatte.
Mahnung per Telefon
Stephan Lanz reklamiert postwendend. Man wolle das Inkassobüro zurückpfeifen, versprach der Telekommunikationsanbieter. Dennoch bekam Lanz weitere Mahnungen. «Einmal sogar telefonisch auf das Handy meines Sohnes – an einem Samstagmorgen». Einschüchtern lässt sich Lanz nicht. Trotzdem: Ein solches Vorgehen sei «unverschämt», findet er.
Dank «Kassensturz» kann Hans Buchmeier wieder ruhig schlafen. Wie er beschweren sich immer wieder Betroffene über das rüde Vorgehen von professionellen Geldeintreibern. Mails und Briefe würden nicht beantwortet. Stattdessen hagle es weiter Mahnungen: Mit immer höheren Gebühren und Drohungen. Zum Beispiel, man werde als schlechter Zahler in Bonitätsdatenbanken registriert und werde deshalb keine Wohnung mehr finden.
So kann man sich wehren
Diese zum Teil gesetzeswidrigen Praktiken beschäftigen jetzt auch die Politik. Ein Postulat verlangt vom Bundesrat, Konsumenten besser zu schützen.
Bis dahin müssen Betroffene selber handeln. Inkassobüros verlangen in ihren Mahnungen «Gebühren» und «Entschädigungen», die rechtlich nicht geschuldet sind. Wer eine Abzahlungsvereinbarung unterschreibt, akzeptiert dann diese übersetzten Forderungen.
Deshalb: Rechnungen immer genau prüfen, allenfalls eine Kopie der Originalrechnung verlangen. Mit einem Inkassobüro aus Beweisgründen nur schriftlich verkehren. Welche zusätzlichen Kosten ein Inkassobüro verlangen darf und weitere, wertvolle Informationen stehen im Merkblatt von «Kassensturz/Espresso» (siehe Box «Mehr zum Thema»)