Schon in der Schule lernt man, dass ein Jahr bei der Zinsberechnung 360 Tage hat. Nicht so bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB). Nicht schlecht gestaunt hat «Espresso»-Hörer Rolf Bodmer, als er seinen Vertrag für die ZKB-Festhypothek genauer unter die Lupe nahm. Dort steht nämlich, dass der Hypothekarzins nach Internationaler Zinsusanz berechnet wird. So hat das Jahr 365 oder 366 Tage. Bei der Schweizer Zinsusanz hat das Jahr in jedem Fall «nur» 360 Tage.
Für Rolf Bodmer heisst das, dass seine Hypothek unbemerkt teurer wird. Bei seiner Hypothek im Wert von 200'000 Franken bezahlt er pro Jahr knapp 50 Franken mehr, als wenn nach Schweizer Zinsusanz abgerechnet würde. Bei einer Laufzeit von sieben Jahren ergibt das 350 Franken, die er der Bank ohne Gegenleistung mehr bezahlen muss. «Da wird der Kunde doch hinters Licht geführt», ärgert er sich.
Aufgepasst bei Festhypotheken mit Vorlaufzeit
Wie Igor Moser, Mediensprecher der Zürcher Kantonalbank auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF 1 sagt, wende die ZKB bei Festhypotheken bei Privatkunden grundsätzlich die Schweizer Zinsusanz an. «Wenn die internationale Zinsusanz angewendet wird, wird dies dem Kunden gegenüber klar und transparent kommuniziert.»
Rolf Bodmer hat eine Festhypothek mit Vorlaufzeit abgeschlossen. Das heisst, der Zins wurde bereits mehrere Monate vor Auszahlung der Hypothek fixiert. ZKB-Mediensprecher Moser: «Bei dieser Art von Festhypothek wendet die ZKB immer die internationale Zinsusanz an. Grund dafür sind die Refinanzierungsmodalitäten, welche am internationalen Markt üblicherweise mit internationaler Zinsusanz konditioniert werden.» Die vorzeitige Fixierung des Hypothekarzinses kommt Rolf Bodmer also teuer zu stehen. Er zahlt über die sieben Jahre Laufzeit 350 Franken mehr, als wenn er eine «normale» Festhypothek ohne Vorlaufzeit abgeschlossen hätte.
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Bei Festhypotheken fast immer Schweizer Zinsusanz
«Espresso» hat sich bei verschiedenen Schweizer Banken und Versicherungen erkundigt. Dabei zeigt sich, dass bei UBS, Raiffeisen, Swisslife und AXA Winterthur bei Festhypotheken immer die kundenfreundliche Schweizer Zinsusanz zum Tragen kommt. UBS-Mediensprecher Yves Boeni: «Da die Kundengelder von Schweizer Privatkunden die Refinanzierungsquelle von Festhypotheken bilden, wenden wir auch bei den Festhypotheken die Schweizer Zinsusanz an. Das gilt auch bei Hypotheken mit Vorlaufzeit.» Gleich argumentieren auch die Raiffeisengruppe, Swisslife und Axa Winterthur.
Bei Libor-Hypotheken wenden jedoch alle angefragten Institute die internationale Zinsusanz an. Raiffeisen-Mediensprecherin Sonja Stieglbauer sagt: «Liborhypotheken basieren auf einem Libor-Zinssatz. Der Libor-Zinssatz ist ein international gehandelter Zinssatz bei dem die internationale Zinsusanz zur Anwendung kommt. Entsprechend wenden wir diese Zinsusanz auch bei Liborhypotheken an.»