Der Schock sitzt tief, als Rahel Fellmann Anfang September den Brief der Viseca öffnet: Über 1400 Franken soll die junge Frau der Kreditkartenherausgeberin schulden. Doch wofür?
Sie denkt an ein Missverständnis. Erst als sie die Rechnung aufmerksam durchliest, dämmert es ihr: Mit ihrer alten Firmen-Kreditkarte wurde auch nach ihrer Kündigung weiter eingekauft.
Für Rahel Fellmann beginnt ein Spiessrutenlaufen: Sie teilt Viseca mit, dass sie vor einem Jahr ihre Stelle bei einer Reitsport-Bekleidungsfirma gekündigt und damals auch ihre Firmen-Kreditkarte zurückgegeben habe. Sie könne die Kreditkarte also nicht eingesetzt haben.
Trotz Abgabe-Protokoll: Viseca lenkt nicht ein
Viseca interessiert das nicht: Die Kreditkartenherausgeberin macht die junge Frau für den ausstehenden Betrag solidarisch haftend. Rahel Fellmann schickt Viseca das Rückgabe-Protokoll. Dieses zeigt, dass sie die Karte am letzten Arbeitstag retourniert hat. Doch auch jetzt lenkt Viseca nicht ein.
«Meist habe ich lange gar nichts gehört. Und wenn ich bei Viseca nachgefragt habe, wurde ich vertröstet», sagt Rahel Fellmann. Am Ende fordert Viseca von ihr gar eine Anzeige wegen Kartenmissbrauch bei der Polizei.
Privat- und Firmenkarten
Rahel Fellmann fühlt sich ungerecht behandelt. «Ich habe Viseca so oft bestätigt, dass ich nichts für den Missbrauch der Kreditkarte kann. Und trotzdem bin ich diejenige, welche die Situation glätten muss, damit ich keine Betreibung von Viseca am Hals habe», sagt die junge Zugerin.
Viseca reagiert nicht auf Konkurs
Die Ex-Firma von Rahel Fellmann ging nach ihrer Kündigung in Konkurs. In solchen Fällen müssen Kreditkarten gesperrt werden. Doch Viseca hat die offizielle Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB offenbar übersehen und verpasst es deshalb, die Firmen-Kreditkarte zu sperren.
Viseca wollte zum Fall nur schriftlich Stellung nehmen: «Leider verhinderte in diesem Fall eine interne technische Störung den Abgleich der Konkursmeldungen, was wiederum dazu führte, dass unsere Inkasso-Abteilung nicht rasch genug auf den Fall aufmerksam wurde.»
Ende gut, alles gut
Rahel Fellmann hat alles richtig gemacht: Sie hat die Kreditkarte am Ende ihrer Anstellung abgegeben und sich das auch quittieren lassen. Das gibt am Ende – nach der Intervention von «Kassensturz» – auch Viseca zu. Die Kreditkartenherausgeberin lässt alle Forderungen gegenüber der jungen Frau fallen und zahlt ihr eine Entschädigung für ihren Aufwand.
Viseca mahnt aber auch die Arbeitgeber, Firmen-Kreditkarten nach dem Ausscheiden von Mitarbeitern unbrauchbar zu machen oder an sie zu retournieren. Bei hunderttausenden von Firmenkreditkarten in der Schweiz sicherlich ein guter Rat.