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Obligo verschickt Betreibungen: So wehren Sie sich
Aus Espresso vom 28.04.2015. Bild: Colourbox
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Geld Obligo verschickt Betreibungen: So wehren Sie sich

Regelmässig berichtet das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» über das dubiose Geschäftsgebaren der Firma Obligo. Die Firma verschickt Rechnungen für angeblich am Handy abgeschlossene Porno-Abos. Jetzt hat Obligo erste Betreibungen eingeleitet. «Espresso» sagt, wie sich Betroffene wehren können.

Bernadette S. (Name der Redaktion bekannt) ist eine der Betroffenen. Sie hat letzte Woche einen Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt bekommen. Absender: Die Firma Obligo. Grund: Eine Rechnung für ein angeblich abgeschlossenes Porno-Abo.

«Ich habe nie ein Abo abgeschlossen»

«Ich weiss nichts von einem solchen Abo», ärgert sich Bernadette S. «Ich habe letzten Sommer einmal ein merkwürdiges SMS bekommen», erzählt sie. Ihre Nummer habe sie aber nirgendwo eingetippt. Und schon gar kein Abo abgeschlossen. Seit August wird Bernadette S. von Obligo «terrorisiert». Mit Anrufen, Rechnungen, Mahnungen und nun mit einem Zahlungsbefehl. Bernadette S. hat Rechtsvorschlag erhoben. «Ich zahle nicht. Die sollten mir erst einmal beweisen, dass ich einen Vertrag abgeschlossen habe.»

Auf der Redaktion von «Kassensturz» und «Espresso» haben sich weitere Opfer gemeldet. Sie alle haben nach Rechnungen und Mahnungen jetzt einen Zahlungsbefehl bekommen.

Wichtig: Auf einen Zahlungsbefehl kann man innerhalb von zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben. Am besten mit einem eingeschriebenen Brief oder persönlich auf dem Betreibungsamt. Eine Begründung ist nicht nötig. Es reicht der Satz: «Ich erhebe auf die Betreibung Nr. xyz Rechtsvorschlag.»

Mit dem Rechtsvorschlag wird die Forderung rechtlich bestritten und das Verfahren gestoppt. Obligo müsste nun die Rechtmässigkeit ihrer Rechnungen auf dem Gerichtsweg beweisen. Ein aufwendiges und teures Verfahren, dass sich angesichts der tiefen Rechnungsbeträge kaum lohnen wird.

Obligo klagt - und verliert vor Gericht

Zudem: Obligo hat erst kürzlich vor dem Kantonsgericht Schwyz eine herbe Niederlage einstecken müssen. Die Firma wollte einem Rechtsanwalt gerichtlich die Aussage auf seinem Blog verbieten lassen, die per SMS oder via Internet geschlossenen Verträge seien «ungültig». Das Gericht sah aber keinen Grund für ein solches Verbot. Theoretisch könnte Obligo das Urteil noch weiterziehen. Damit sind aber hohe Kosten verbunden. Ob die Firma dieses Risiko auf sich nehmen wird, ist fraglich.

Beim Rechtsanwalt handelt es sich um Peter Dähler, Geschäftsführer der Dextra-Rechtsschutzversicherung. Wie andere Rechtsexperten vertritt er die Meinung, dass durch das Anklicken eines Links oder durch das Eintippen einer Handynummer kein Vertrag zu Stande kommt.

Strafverfahren gegen Obligo wieder aufgenommen

Gute Nachricht also für Obligo-Opfer. Dennoch: Das Urteil bedeutet nicht, dass alle bisherigen Forderungen vom Tisch sind. Wer mit einer dubiosen Rechnung konfrontiert wird, sollte diese schriftlich bestreiten (Musterbrief siehe Linkbox). Und auf eine Betreibung Rechtsvorschlag erheben.

Ob Obligo nach den Betreibungen den Zivilprozessweg einschlagen wird, ist noch aus einem anderen Grund fraglich. Nach einer Beschwerde des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hat die Staatsanwaltschaft March SZ das kürzlich eingestellte Strafverfahren gegen Obligo wieder aufnehmen müssen. Obligo wird unerlaubte Datenbeschaffung vorgeworfen. «Espresso» bleibt dran.

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