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Das Bundesgericht hat im letzten Oktober in einem Urteil bei einem UBS-Kunden mit Vermögensverwaltungsmandat entschieden: Retrozessionen gehören dem Kunden. In der Folge haben viele Kunden die Provisionen zurückverlangt.
Jetzt liegen «Kassensturz» die Antworten verschiedener Banken vor. Fazit: Nur Kunden mit Vermögensverwaltungsmandat bekommen Retrozessionen zurückerstattet. Kunden, die nur beraten wurden hätten keinen Anspruch, sagen die Banken.
Der Trick mit der Datenbereitstellung
Auch Hanspeter Schoop bekam eine Absage. Lange Zeit hatte er bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank rund 120'000 Franken in Anlagefonds investiert. Doch die eingenommen Provisionen will die Bank nicht zurückzahlen.
Im Gegenteil: Anstatt die Retrozessionen zurückzuerstatten, verlangt sie in ihrem letzten Schreiben plötzlich Geld: Sie bittet um eine Beteiligung an den Kosten, um die für die Berechnung der Retrozessionen notwendigen Daten bereitzustellen. Grund sei ein Wechsel der IT-Plattform.
Bankkunde Hanspeter Schoop kritisiert: «Das ist nun wirklich der Hammer. Es ist sicher nicht das Problem des Kunden, wenn eine Bank eine neue IT-Plattform kauft, die nicht in der Lage ist, auf Knopfdruck alte Daten zu generieren.» Er ist überzeugt: Das Schreiben der Bank sei nur ein Trick, um die Retrozessionen nicht zurückzuerstatten.
«Kostenübernahme ist absurd»
Für Monika Roth, Professorin für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Luzern, ist die Aufforderung der Basellandschaftlichen Kantonalbank rechtlich nicht haltbar. Um ihren Pflichten gegenüber den Kunden nachzukommen, dürfe die Bank kein Geld verlangen.
Roth sagt gegenüber «Kassensturz»: «Hier einen Kostenvoranschlag anzubieten und einen Kostenübernahme zu fordern erachte ich als absurd.» Die BLBK sagt auf Anfrage von «Kassensturz», dass sie in diesem Fall aufgrund des überblickbaren Umfangs der Recherche keine Kostenbeteiligung geltend machen werde.
Kunden haben Anspruch auf Rückerstattung
Für Kunden ist unverständlich, dass die Banken versteckte Provisionen nur bei Kunden mit Vermögensverwaltungsmandat zurückzahlen, und nicht bei Anlageberatung. Rechtsexpertin Monika Roth hat verschiedene Publikationen zum Thema Retrozessionen verfasst.
Für sie ist die Rechtslage eindeutig: Auch Kunden mit Anlageberatung haben Anspruch auf Rückerstattung. Roth betont: «Aus rechtlicher Sicht ist klar, dass die Pflichten, die beim Vermögensverwaltungsauftrag unbestritten sind, nämlich die Rechenschafts- und Herausgabepflichten, auch beim Anlageberatungsmandat gelten. Das Obligationenrecht lässt da gar keinen Spielraum.»
Weiter sagt Roth: Dass sich das Bundesgericht nicht zur Anlageberatung geäussert habe, hänge mit der konkreten Fallkonstellation in dem Urteil zusammen. Dort sei es nur um einen Vermögensverwaltungsauftrag gegangen.
Banken: «Kunden haben keine Rechstansprüche»
Die Bankiervereinigung sieht dies anders. Sie schreibt «Kassensturz»: «Ob ein Interessenkonflikt auch bei Anlagekunden besteht, ist momentan Gegenstand juristischer Diskussionen – woraus kein Anlagekunde Rechtsansprüche ableiten kann.» Die Bankiersvereinigung betont, dass Kunden ohne Vermögensveraltungsmandat aus dem Bundesgerichtsurteil keine Rechtsansprüche ableiten können.
Einige zahlen die Provisionen zurück
Nicht alle Banken behalten die Retrozessionen. Die Globalance Bank leitet sie seit der Gründung an ihre Kunden weiter. CEO Reto Ringger sieht diesbezüglich keinen Unterschied zwischen Kunden mit Anlageberatung und mit Vermögensverwaltungsmandat. Reto Ringger sagt gegenüber «Kassensturz»: «Auch bei Kunden mit Anlageberatung gibt es Interessenkonflikte. Deshalb haben Kunden aus unserer Sicht Anspruch auf die Kommissionen.»