Bei einer Behandlung im Spital schickt automatisch das Spital die Rechnung der Krankenkasse. Diese fordert dann vom Patienten Selbstbehalt und Franchise ein. Bei Arztrechnungen aus ambulanten Behandlungen dagegen gibt es mehrere Zahlungsmöglichkeiten:
- Der Arzt schickt dem Patienten die Rechnung, dieser bezahlt sie und fordert den Betrag von seiner Krankenkasse zurück. Dieses System des so genannten «tiers garant» ist der Normalfall. Es kommt immer zur Anwendung, wenn die Parteien nichts anderes abgemacht haben.
- Der Arzt und die Krankenkasse vereinbaren, dass der Arzt seine Rechnung direkt der Kasse schickt. Diese fordert dann vom Patienten Selbstbehalt und Franchise ein. Man spricht vom System des «tiers payant». Es kommt nur zur Anwendung, wenn der Arzt oder die Praxis mit der Kasse eine solche Vereinbarung getroffen haben. Bei diesem System muss der Patient nichts unterschreiben.
- Der Patient unterschreibt beim Arzt eine so genannte «Abtretungsvereinbarung». Darin tritt er seine Forderungen gegenüber der Krankenkasse seinem Arzt ab. Künftig schickt der Arzt der Kasse die Rechnungen. Die Kasse entschädigt den Arzt und wird die Kostenbeteiligungen beim Patienten einfordern.
Abtretungsvereinbarung
Aus Beweisgründen alles schriftlich
Damit eine solche Abtretungsvereinbarung gültig ist, muss sie schriftlich verfasst und vom Arzt und Patienten unterschrieben sein. Die Krankenkassen sind verpflichtet, solche Vereinbarungen zu akzeptieren.
Wählt ein Patient diese Lösung, so darf er ab der Unterschrift der Vereinbarung keine Rechnungen des Arztes mehr bezahlen. Auch dann nicht, wenn sie von der Ärztekasse kommen.
Eine Abtretungsvereinbarung kann jederzeit aufgehoben werden. Dazu ist das Einverständnis von Arzt und Patient nötig. Eine Aufhebung sollte aus Beweisgründen ebenfalls schriftlich verfasst werden.
Ein gültiges Formular einer Abtretungserklärung und weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH (siehe Linkbox).