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Gesundheit Aufsichtsrechtsverfahren gegen Chirurg Meyer-Fürst

Nach dem Kassensturz-Bericht über eine missratene Brustverkleinerung des Schönheitschirurgen Peter Meyer-Fürst hat die Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen Peter Meyer-Fürst eröffnet, wie sie «Kassensturz» mitteilt.

Zuvor hatte sie Einblick in die laufende Strafuntersuchung verlangt. Die Gesundheitsdirektion hat vom 78jährigen Operateur eine Stellungnahme zu den Vorwürfen eingefordert. Sobald alle Akten vorlägen, entscheide man über allfällige superprovisorische Massnahmen gegen den Arzt, teilt Mediensprecher Daniel Winter mit.

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Der bekannte Zürcher Schönheitsarzt Peter Meyer-Fürst setzte einer 19 jährigen Frau bei einer Brustverkeinerung unnötigerweise Implantate ein. Eines der Silikonkissen war ausserdem seit einem Jahr abgelaufen. Die Wunden verschloss Meyer-Fürst mit Metallklammern, eine laut Experten absolut unübliche Methode. Das Tackern hinterliess entstellende Narben.

Die Zürcher «Tagesklinik am Bellevue», in der Peter Meyer-Fürst als Belegarzt tätig ist, verabreichte der Patientin aussedem ein Antibiotika, das in der Schweiz nicht zugelassen ist. Die Patientin reichte letzten September bei der Zürcher Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung ein.

«Kassensturz» berichtete mehrfach

Im Juni letzten Jahres liess sich die junge Frau von Meyer-Fürst operieren. Ein halbes Jahr später zeigt sie sich Professor Dirk Schaefer, Chefarzt für plastische Chirurgie am Universitätsspital Basel. «Das Ergebnis ist aus Patientensicht inakzeptabel», kritisiert der Experte.

«Es ist eine eklatante Entstellung einer jungen Frau, und sie wird für ihr Leben lang von diesem Eingriff gezeichnet sein und unter den Folgen leiden», sagt Schaefer. Ein solches Ergebnis entspreche nicht dem Facharztstandard für plastische Chirurgie. Zum «Kassensturz»-Artikel vom 21.01.15

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