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Gesundheit Fall Meyer-Fürst: Regierungsrat Heiniger gesteht Fehler ein

Die Zürcher Gesundheitsbehörden hätten schon früher gegen Meyer-Fürst vorgehen müssen. Das belegen Briefe einer geschädigten Frau an die Behörde. Im «Kassensturz»-Interview gibt Regierungsrat Thomas Heiniger erstmals Versäumnisse zu. Er verspricht jetzt, unerschrocken vorzugehen.

Nach «Kassensturz»-Recherchen verbietet der Kanton Zürich letzte Woche dem Schönheitschirurgen Meyer-Fürst vorsorglich das Operieren. Die Zürcher Gesundheitsdirektion reagierte damit auf die «Kassensturz»-Enthüllungen. Das Amt sagte noch letzte Woche: Erst jetzt hätte es Kenntnis von den verschiedenen Vorwürfen.

Bereits 2012 Hinweis eines OP-Opfers

«Kassensturz»

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«Doktor Meyer-Fürst hat mein Leben zerstört», erzählt die junge Frau. Ihr sind Teile beider Ohren abgestorben. «Kassensturz» zeigt den tragischen Fall einer misslungenen Ohren-OP. Beitrag vom 10.02.15

Doch das ist nicht korrekt. «Kassensturz» weiss: Wegen ihrer unterschiedlich grossen Brüste beklagte sich eine Patientin schon vor zwei Jahren direkt bei der Zürcher Gesundheitsdirektion.

Im August 2012 schrieb die 47-Jährige dem Amt: «Ich gehe durch die Hölle wegen dieser Brust-OP bei Dr. Meyer-Fürst.» Pikant: Das ist kurz bevor die Behörden die Bewilligung von Meyer-Fürst (78) ein drittes Mal verlängerten.

Dabei war der Brief der Patientin überdeutlich: «Nicht nur, dass meine Brust deformiert und hässlich ist, ich habe auch unerträgliche Schmerzen». Ausserdem machte die Frau das Amt darauf aufmerksam, sie sei kein Einzelfall.

Sie habe in den letzten zwei Jahren «x Frauen» kennengelernt, die von Dr. Meyer-Fürst verunstaltet worden seien.

Die Gesundheitsdirektion wimmelte sie ab mit einer formalistischen Antwort. Darin heisst es zum Beispiel am Anfang: « Unterlagen können im zivilrechtlichen Verfahren mit Antrag von der Gegenpartei herausverlangt werden. Die Zivilbehörden orientieren sodann den Kantonsärztlichen Dienst über die im Rahmen zivilrechtlicher Verfahren rechtsgenügend sich ergebenden festgestellten bewilligungsrelevanten Sachverhalte.»

Kaum verständliches Juristen-Deutsch, das bedeutet: Erst nachdem die Frau selbst vor Gericht gegen den Arzt vorgeht, würden die Behörden aktiv. Sie könne zivilrechtlich vorgehen oder Strafanzeige einreichen. Dann «prüfe» der Kantonsärtzliche Dienst «aufsichtsrechtliche Schritte».

«Öffentlichkeit muss geschützt werden»

Der Zürcher Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger nimmt nun erstmals im «Kassensturz» Stellung: «Im Rückblick bedaure ich sehr, dass die Mitarbeiter der Gesundheitsdirektion damals nicht sofort intensiver tätig geworden sind.»

Man sei noch zu stark unter dem Eindruck des Entscheides des Verwaltungsgerichts gestanden. 2009 hat die Gesundheitsdirektion Peter Meyer-Fürst nämlich zum ersten Mal die Berufsausübungsbewilligung entzogen. «Das Verwaltungsgericht hat uns jedoch zurückgepfiffen.»

Thomas Heiniger betont, solche Fälle wie im «Kassensturz» beschrieben, dürften nicht mehr vorkommen. «Ich bin der festen Überzeugung, dass die Patientinnen und Patienten in solchen Fällen geschützt werden müssen.»

Er hält fest: Selbstverständlich könne die Aufsichtsbehörde jederzeit einschreiten, wenn sie Kenntnis von gravierenden Fällen habe. Anders als in der Antwort an die Patientin 2012 angetönt, muss die betroffene Frau also nicht erst vor Gericht, damit das Amt einschreiten kann.

Aufsichtsverfahren auch gegen Klinikleiter

Haus
Legende: Die Tagesklinik bei der Rämistrasse am Bellevue in Zürich. SRF

Thomas Heiniger kündigt an: «Wir werden unerschrocken und intensiv dran sein auf die Gefahr hin, dass wir zurückgepfiffen werden, das müssen wir in Kauf nehmen.»

Zudem teilt die Gesundheitsdirektion «Kassensturz» mit, dass auch gegen den Leiter der Tageklinik am Bellevue ein Aufsichtsverfahren laufe. Der kantonsärztliche Dienst und die Heilmittelkontrolle ist aktiv geworden. In solchen Verfahren können u.a. auch Waren beschlagnahmt und Geräte versiegelt werden.

Abgestorbene Ohren

Für eine weitere entstellte Frau, die vor vier Monaten am Ohr operiert worden ist, kommt diese Einsicht jedoch zu spät. Ihre dramatische Geschichte erzählt sie im «Kassensturz»: Nach einer Ohrenkorrektur bei Meyer-Fürst sind ihr beide Ohren abgestorben. «Doktor Meyer hat mein Leben zerstört», klagt die junge Frau an.

Auszug aus einem Mail der Gesundheitsdirektion an eine Patientin von Dr. Meyer-Fürst aus dem Jahr 2012:

«...Unterlagen können im zivilrechtlichen Verfahren mit Antrag von der Gegenpartei herausverlangt werden. Die Zivilbehörden orientieren sodann den Kantonsärztlichen Dienst über die im Rahmen zivilrechtlicher Verfahren rechtsgenügend sich ergebenden festgestellten bewilligungsrelevanten Sachverhalte. Aufgrund solcher Meldungen prüft der Kantonsärztliche Dienst jeweils aufsichtsrechtliche Schritte. Sodann ist es Ihnen auch vorbehalten allenfalls auch Strafanzeige einzureichen. Auch die Strafbehörden orientieren den Kantonsärztlichen Dienst über rechtsgenügend festgestellte bewilligungsrelevante Sachverhalte. Auch in diesem Fall prüft der Kantonsärztliche Dienst gestützt auf entsprechende konkretisierte Meldungen aufsichtsrechtliche Schritte....»

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