Es ist eine happige Rechnung, die «Espresso»-Hörer Beter Burri auf dem Magen liegt. 8500 Franken soll er für die Zahnkorrektur seines Sohn aus der eigenen Tasche bezahlen. Dabei hatte Peter Burri extra eine Zahn-Zusatzversicherung abgeschlossen. Doch die Kasse lehnt eine Deckung ab. Dass alles so gekommen ist, verdankt Peter Burri einem Makler.
Der Makler bereitete alles vor, sogar die Kündigung der alten Krankenkasse
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Der hatte die Familie vor sechs Jahren zu Hause besucht und zu einem Krankenkassenwechsel überredet. Bei der Philos Krankenkasse, die zur Groupe Mutuel gehört, könne die Familie viel Geld sparen, versprach der Makler.
Bei einem zweiten Besuch zwei Wochen später liess der Makler Peter Burri sämtliche Antragsformulare unterschreiben. Mitgebracht hatte der Makler aber auch die vorbereitete Kündigung für die alte Krankenkasse. Bevor Peter Burri unterschrieb, fragte er noch einmal, ob denn die Zahnbehandlungen für den Sohn bei der neuen Kasse gedeckt seien.
«Der Makler bejahte meine Frage», erinnert sich Peter Burri. «Er sagte, er werde diese Deckung in die Versicherung integrieren. Ich wolle ja nicht schlechter versichert sein.» Burri unterschrieb und der Makler brachte die Kündigung zur Post.
Bei Zusatzversicherungen gibt es kein Recht auf Aufnahme
Der Hammer kam für Peter Burri wenige Wochen später. Die Philos teilte ihm mit, sein Antrag für eine Zusatzversicherung sei abgelehnt. Für Peter Burri ein Schock: «Ich hätte nie gewechselt, wenn mir klar gewesen wäre, dass ich bei der neuen Versicherung noch gar nicht aufgenommen bin.» Peter Burri war nicht bewusst, dass es im Gegensatz zur Grundversicherung bei der Zusatzversicherung keinen Aufnahmezwang gibt.
Die Philos Krankenkasse nimmt gegenüber «Espresso» nur schriftlich Stellung. Der betreffende Makler habe jahrelang eng mit der Groupe Mutuel zusammengearbeitet und nie Anlass zu Reklamationen gegeben. Zudem habe der Makler seinem Kunden alles genau erklärt und ihm auch nie eine Zusage abgegeben, dass er in die Zusatzversicherung aufgenommen werde.
Makler können für Fehler haftbar gemacht werden
Für den Geschäftsleiter der Fairsicherung Versicherungsberatung Ruedi Ursenbacher ist das eine Schutzbehauptung: «Der Makler hätte seinen Kunden niemals eine Kündigung unterschreiben lassen dürfen, bevor der von der Zusatzversicherung keine Zusage in der Hand hatte.» Der Makler habe klar seine Sorgfaltspflichten verletzt, sagt Ursenbacher. Er könne dafür belangt werden.
Peter Burri will die Sache nicht auf sich beruhen lassen und hat nun den Versicherungsombudsman eingeschaltet. Doch ganz egal, wie das Verfahren enden wird, eines ist für Peter Burri heute schon klar: «Ein Versicherungsmakler kommt bei mir nie mehr über die Schwelle!»