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Jeder sollte eine Patientenverfügung haben. Doch beim Ausfüllen gibt es einiges zu überlegen, und es tauchen viele Fragen auf. Das zeigte auch der «Kassensturz»-Chat, in dem drei Experten Rede und Antwort standen. Die spannendsten Fragen sind hier zusammengefasst:
Die Experten:
- Heinz Rüegger, Ko-Leiter Ethik-Forum, Diakoniewerk Neumünster
- Daniela Ritzenthaler, Dialog Ethik, wissensch. Mitarbeiterin Fachbereich Patientenverfügung
- Gabriela Baumgartner, lic. iur., LL.M, Rechtsexpertin von Kassensturz/Espresso
Ab welchem Alter macht eine Patientenverfügung Sinn? Und muss man dafür mindestens 18 Jahre alt – also volljährig – sein?
Heinz Rüegger: Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung schon in jüngeren Jahren absolut sinnvoll. Man kann bei einem Strassen- oder Sportunfall schwer verletzt werden, vielleicht längere Zeit nicht mehr ansprechbar sein, und dann ist es nützlich, wenn eine Patientenverfügung vorliegt.
Gabriela Baumgartner: Man muss nicht 18 Jahre alt sein, um eine Patientenverfügung erstellen zu können. Sie müssen urteilsfähig sein, Volljährigkeit ist keine Voraussetzung. Jugendliche können in solchen Fragen selber entscheiden, wenn ihnen die Tragweite der Fragen bewusst ist.
Wo sollte eine Patientenverfügung aufbewahrt werden?
Heinz Rüegger: Am besten an verschiedenen Orten. Ich empfehle, das Original bei sich zu Hause aufzubewahren und Kopien beim Hausarzt und bei den nächsten Familienangehörigen. Vor allem natürlich auch bei den Personen, die in einem Notfall am ehesten kontaktiert werden. Sobald die Möglichkeit besteht, den Besitz einer Verfügung auf der Versicherungskarte eintragen zu lassen, ist das natürlich sinnvoll.
Kann eine schon lange ausgefüllte Verfügung wegen Verfalls angezweifelt werden?
Gabriela Baumgartner: Es ist ratsam, die Patientenverfügung alle zwei Jahre zu erneuern. Sie können dazu auf dem Dokument auch lediglich einen Vermerk anbringen, dass sie Ihren Wünschen heute noch unverändert entspricht.
Ich habe nicht ein Formular ausgefüllt, sondern die Patientenverfügung selbst geschrieben. Ist diese gültig?
Gabriela Baumgartner: Auch eine selbst geschriebene Patientenverfügung ist gültig, wenn sie den gesetzlichen Formerfordernissen entspricht. Sie muss schriftlich abgefasst sein und von Hand unterschrieben.
Was gilt für Rettungssanitäter? Vor Ort haben diese ja keine Zeit, eine Patientenverfügung zu prüfen.
Daniela Ritzenthaler: In einer Notfallsituation ausserhalb des Spitals sind die Sanitäter und Ärzte zuallererst verpflichtet, Nothilfe zu leisten und das Leben zu erhalten. In diesem Moment bleibt meist nicht genügend Zeit, um eine Patientenverfügung zu suchen. Wenn allerdings der Patientenwille (z.B. auf der Notfallstation eines Spitals) bekannt ist, dann ist der Arzt verpflichtet, den Willen zu respektieren und die Patientenverfügung umzusetzen.
Kann auch meine Lebenspartnerin, mit der ich zusammenlebe, für mich entscheiden? Oder ist es immer die Familie?
Daniela Ritzenthaler: Laut Gesetz darf Ihre Lebenspartnerin (falls Sie nichts anderes aufgeschrieben haben in einer Patientenverfügung) für Sie entscheiden. Die Reihenfolge ist wie folgt (Zitat Gesetz):
- Die in einer Patientenverfügung oder in einem Vorsorgeauftrag bezeichnete Person
- Der Beistand oder die Beiständin mit einem Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen.
- Wer als Ehepartner oder eingetragener Partner in einem gemeinsamen Haushalt lebt oder regelmässig und persönlich Beistand leistet.
- Die Person, die mit der urteilsunfähigen Person einen gemeinsamen Haushalt führt und ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet.
- Die Nachkommen, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten.
- Die Eltern, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten.
- Die Geschwister, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten.
Wo bekomme ich eine Patientenverfügung?
«Kassensturz» hat die wichtigsten Patientenverfügungen unter die Lupe genommen. Welche sind kurz und verständlich? Bei welchen braucht man unbedingt Beratung? Gibt es für bestimmte Lebenssituationen spezielle Verfügungen? Eine ausfühliche Tabelle finden Sie hier.
Das komplette Chat-Protokoll finden Sie hier.