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Kritik von Tierschützern an Pelzdeklarations-Vorschlag des Bundes
Aus Espresso vom 13.02.2019. Bild: Keystone
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«Herkunft: unbekannt» Kritik von Tierschützern an Pelzdeklarations-Vorschlag des Bundes

Der Bund möchte bei der Pelzdeklaration eine «unbekannte» Herkunft ermöglichen. Tierschützer sind entsetzt.

Die Deklaration von Pelzen soll «präzisiert» werden, schreibt das eidgenössische Departement des Inneren in einer Mitteilung. Bis Mitte Mai 2019 hat es deshalb einige Anpassungen der Pelzdeklarationsverordnung in die Vernehmlassung gegeben.

Ein Vorschlag sorgt für Unmut von Tierschutzorganisationen: Kann die Herkunft eines Pelzes nicht bestimmt werden, sollen Händler die Herkunft als «unbekannt» deklarieren können.

Schweizer Tierschutz: «Das ist skandalös!»

Helen Sandmeier vom Schweizer Tierschutz finden den Vorschlag «skandalös»: «Wenn man nicht weiss, wo ein Pelz herkommt und wie er produziert worden ist, dann sollte er auch nicht in den Handel kommen.».

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Auch Lucia Oeschger von der Organisation Vier Pfoten findet: «Der Handel sollte eigentlich in der Lage sein, den Ursprung eines Produktes benennen zu können.» Andernfalls sollte es nicht erlaubt sein, solche Pelze zu verkaufen.

Ein Verbot ist im Gesetz nicht vorgesehen

Für ein solches Verbot fehlt jedoch die gesetzliche Grundlage. Ein Importverbot für Pelz aus tierquälerischer Haltung wurde vom Parlament schon mehrfach abgelehnt, und auch der Bundesrat hat sich letztes Jahr dagegen ausgesprochen. Der Bundesrat hatte sich dabei mit der Deklarationspflicht zufrieden gezeigt.

Bisher machen die Händler einfach falsche Angaben

Patricia von Deschwanden ist beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV zuständig für die Pelzdeklaration. Sie verteidigt den Vorschlag zur Deklarationsmöglichkeit einer unbekannten Herkunft. Man wisse von Kontrollen, dass es hie und da nicht möglich ist, die Herkunft nachzuvollziehen. Oft hätten Händler dann falsche Angaben gemacht, also irgendein Land hingeschrieben.

Es sei für Kunden deutlich besser, wenn deklariert werde, dass die Herkunft «unbekannt» sei, als wenn falsche Angaben gemacht würden. Der Kunde würde mit der neuen Regelung immerhin wissen, dass die Herkunft nicht nachvollziehbar sei und er solle im Laden dann selbst entscheiden können, ob er den Pelz kaufe oder nicht.

Bei unbekannter Herkunft soll Tierquälerei deklariert werden

Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz hat einen Vorschlag für eine aus ihrer Sicht bessere Deklaration. Wenn die Herkunft eines Pelzes unbekannt sei, könne man davon ausgehen, dass er aus tierquälerischer Produktion stamme, wie zum Beispiel aus Käfighaltung.

In dem Fall solle dies auch so deklariert sein. Heute wird lediglich darauf hingewiesen, dass der Pelz unter anderem aus einer solchen Produktion stammen könnte.

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